Verkehrsrecht verständlich erklärt
Unser Lexikon rund um das Thema Verkehrsrecht
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Nach einem Verkehrsunfall ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit? Rufen Sie einen Abschleppdienst Ihrer Wahl. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht kann auch die Abschleppkosten geltend machen.
Hat Ihr Fahrzeug bei einem Unfall einen Totalschaden erlitten, muss dieses Auto bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abgemeldet werden. Auch hierbei entstehen Kosten, die Ihr Anwalt für Verkehrsrecht für Sie geltend machen kann. Legen Sie sich nach dem erlittenen Verkehrsunfall einen neuen Wagen zu, muss dieser angemeldet werden, was ebenfalls Kosten verursacht, die der Versicherer des Unfallverursachers tragen muss.
Gerade bei einem Auffahrunfall stellen sich häufig Verspannungen im Nacken oder ein sogenanntes Schleudertrauma ein. Dies wird von den Autofahrern häufig erst einige Zeit nach dem eigentlichen Unfall bemerkt, wenn der Schock abklingt und sich der Adrenalinpegel normalisiert. Sollten Sie verletzt sein, suchen Sie zunächst einen Arzt Ihres Vertrauens auf und verständigen Sie im Anschluss Ihren Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kümmert sich um die weiteren Schritte, damit Sie die Kosten nicht tragen müssen.
Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Wer betrunken Auto fährt, muss mit empfindlichen Geldstrafen, Punkten in Flensburg und dem Verlust seiner Fahrerlaubnis rechnen. Ab bestimmten Promillewerten (Promillegrenze) können durch Fahrten mit Alkohol am Steuer sogar Straftaten begangen werden, die hart bestraft werden. Wer wegen Alkohols am Steuer seinen Führerschein verliert, bekommt ihn häufig erst nach einer erfolgreichen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zurück, die umgangssprachlich als „Idiotentest“ bezeichnet wird.
Beleidigungen im Straßenverkehr haben viele Gesichter. Von eindeutigen Gesten bis hin zu lautstarken Beschimpfungen machen Autofahrer ihrem Ärger auf vielfältige Weise Luft – und riskieren saftige Strafen. Beleidigungen im Straßenverkehr sind kein Kavaliersdelikt. Bei einer im Straßenverkehr getätigten Beleidigung handelt es sich um eine Straftat, die eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen kann. Zu Beleidigungen im Straßenverkehr gehören sowohl wüste Beschimpfungen und Flüche, als auch beleidigende Gesten, wie der berühmte „Stinkefinger“ oder der „Scheibenwischer“. Einen feststehenden Bußgeldkatalog gibt es für Beleidigungen hinter dem Steuer nicht; die Höhe der Strafe ist abhängig von den Tatumständen und vom Verdienst des Beschuldigten.
Ein Bußgeldbescheid ist in vielen Fällen nicht das Ende eines Verfahrens. Gegen einen Bußgeldbescheid kann häufig erfolgreich vorangegangen werden. Normalerweise bekommt der Halter eines Fahrzeugs einen Bußgeldbescheid infolge einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zugeschickt. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Geschwindigkeitsüberschreitung oder eine Abstandsunterschreitung handeln. Auch viele andere Verkehrsverstöße ziehen einen Bußgeldbescheid nach sich. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass die Geldbuße direkt bezahlt wird. Gegen jeden Bußgeldbescheid kann innerhalb gesetzlich geregelter Fristen Einspruch eingelegt werden. Häufig ist dies sinnvoll, da Vergünstigungen für Sie zu erzielen sind.
Ihnen wurde ein Bußgeldbescheid zugestellt? Zögern Sie nicht und rufen Sie uns an, Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht, idealerweise bereits mit Zugang eines Anhörungsbogens.
Der Bußgeldkatalog in Deutschland blickt auf eine über 50-jährige Historie zurück. Der Katalog regelt bundesweit einheitlich die Vorgehensweise beim Festlegen von Verwarnungs- und Bußgeldern durch die zuständigen Verkehrsbehörden und Gerichte. Er gibt Auskunft darüber, welche Konsequenzen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung drohen und legt die entsprechenden Bußgelder fest. Der aktuelle Bußgeldkatalog rückt in erster Linie die Sicherheit im Straßenverkehr in den Mittelpunkt. Entsprechend streng werden Verstöße geahndet, die eine Gefährdung des Straßenverkehrs bedeuten.
Sie sind zu schnell gefahren oder haben den Mindestabstand nicht eingehalten? Ein Bußgeldrechner informiert Sie darüber, welche Strafen nun auf Sie zukommen können. Online gibt es viele Bußgeldrechner, die schnelle Auskunft über drohende Bußgelder und Punkte bei Tempoverstößen oder anderen Verkehrsdelikten geben. Bußgeldrechner geben Ihnen erste Hinweise auf mögliche Bußgelder und Sanktionen. Beachten Sie: Der Bußgeldrechner kann eine anwaltliche Fachberatung über die Folgen eines Verkehrsverstoßes natürlich nicht ersetzen.
Immer wieder stellt sich die Frage nach dem Unterschied zwischen der Entziehung der Fahrerlaubnis und einem Fahrverbot. Während der Führerschein bei einem Fahrverbot lediglich für eine gewisse Zeit abgegeben werden muss, der Betroffene aber grundsätzlich seine Fahrerlaubnis behält, die er nur nicht nutzen darf, erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit der Entziehung der Fahrerlaubnis komplett. Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist also gleichbedeutend damit, dass der Führerschein ungültig wird. Nach Ablauf einer Sperrfrist muss der Führerschein infolge einer Entziehung der Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Wer trotz entzogener Fahrerlaubnis mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Straftat.
Welchen Schaden Ihr Auto bei einem Verkehrsunfall genommen hat, legt der freie Gutachter fest. Hierbei könnte sich herausstellen, dass es sich um einen (wirtschaftlichen) Totalschaden handelt, da die Reparaturkosten wesentlich höher liegen würden als der eigentliche Wert Ihres Fahrzeugs. Diesen Totalschaden macht Ihr Fachanwalt für Sie geltend.
Wer sich gegen Bußgelder oder Fahrverbote aufgrund von Verkehrsdelikten wehren will, benötigt gute rechtliche Beratung. Der Fachanwalt für Verkehrsrecht ist in diesen Fällen der richtige Ansprechpartner. Fachanwaltschaften werden in verschiedenen Rechtsgebieten verliehen, unter anderem im Bereich Verkehrsrecht. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht muss gemäß der Fachanwaltsverordnung einen entsprechenden Fachlehrgang, fachliche Kenntnisse und eine vorgegebene Mindestzahl von bearbeiteten Fällen im Rechtsgebiet des Verkehrsrechts (160 Fälle) nachweisen können. Er muss besondere Kenntnisse in den Bereichen Verkehrszivilrecht, Versicherungsrecht (Kraftfahrtversicherung, Kaskoversicherung, Personenversicherungen), Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Fahrerlaubnisrecht nachweisen.
Fahrerflucht (auch als Unfallflucht oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bezeichnet) ist eine Straftat. Wer sich als Beteiligter eines Verkehrsunfalls vom Unfallort entfernt, ohne den anderen Unfallbeteiligten seine Personalien mitzuteilen, begeht Fahrerflucht und muss im Falle einer Verurteilung mit einer Geldstrafe, einem Fahrverbot, der Entziehung der Fahrerlaubnis oder sogar einer Freiheitsstrafe rechnen. Bei den meisten Unfällen mit Fahrerflucht handelt es sich um kleinere Zusammenstöße beispielsweise auf Parkplätzen. Doch ganz gleich, ob Totalschaden oder Bagatelle: In jedem Fall birgt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort für den Unfallflüchtigen jede Menge Risiken.
Umgangssprachlich wird das Fahreignungsregister „Verkehrssünderkartei“ oder „Flensburger Punktekartei“ genannt. Bis zu einer umfassenden Reform im Mai 2014 firmierte das Fahreignungsregister unter der offiziellen Bezeichnung Verkehrszentralregister (VZR). Im Fahreignungsregister werden Informationen über im Straßenverkehr auffällig gewordene Personen gespeichert, wenn der von ihnen begangene Verkehrsverstoß mit Punkten in Flensburg bewertet wurde. Die im Fahreignungsregister dokumentierten Entscheidungen von Strafgerichten oder Verkehrsbehörden werden mit einem bis drei Punkten bewertet. Wer acht oder mehr Punkte in Flensburg ansammelt, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Ein Registerauszug kann jederzeit schriftlich oder direkt vor Ort abgefragt werden. Eintragungen im Fahreignungsregister werden nach Ablauf fester Fristen getilgt.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis stellt in Deutschland eine Straftat dar. Der Tatbestand ist erfüllt, wenn der Führer eines Fahrzeugs gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist (beispielsweise nach einer Entziehung oder weil eine solche nie erworben wurde) oder ihm das Fahren verboten ist. Fahren ohne Fahrerlaubnis wird mit einer Geldstrafe oder gar einer Freiheitsstrafe geahndet. Es handelt sich nicht um das Fahren ohne Führerschein, wenn der Führer eines Fahrzeugs seine Führerscheindokumente lediglich nicht bei sich führt, er aber im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Übrigens, wer als Halter eines Fahrzeugs wissentlich zulässt, dass dieses Fahrzeug von einem Fahrer ohne Fahrerlaubnis geführt wird, macht sich ebenfalls strafbar.
Ein Fahrverbot ist das Verbot, ein Kraftfahrzeug gleich welcher Art im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Fahrverbote werden bei Verkehrsordnungswidrigkeiten wie beispielsweise Geschwindigkeitsüberschreitungen in einem Bußgeldbescheid verhängt. Häufig stellt sich die Frage nach dem Unterschied zwischen einem Fahrverbot und der Entziehung der Fahrerlaubnis. Ein Fahrverbot gilt für ein bis drei Monate, während der Führerschein abgegeben werden muss und es untersagt ist, Kraftfahrzeuge aller Art zu führen. Ist das Fahrverbot abgelaufen, bekommt der Fahrer seinen Führerschein wieder ausgehändigt. Das heißt, im Falle eines Fahrverbots bleibt die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen. Wird dem Fahrer dagegen die Fahrerlaubnis entzogen, so ist es ihm generell bis zum Erwerb einer neuen Fahrerlaubnis untersagt, Kraftfahrzeuge aller Art zu führen. Der Führerschein ist abzugeben. Das heißt, er bekommt ihn nicht automatisch zurück. Nach Ablauf einer Sperrfrist, die mindestens sechs Monate dauert, ist es erforderlich, den Führerschein neu zu beantragen.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung liegt vor, wenn der Fahrer eines Fahrzeugs, die in einer Tempozone geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit missachtet und zu schnell fährt. Je nachdem, wie viel der Fahrer zu schnell unterwegs war, ob die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts oder außerorts begangen wurde und ob der Fahrer Ersttäter ist, drohen den Temposündern Bußgelder, Punkte in Flensburg oder gar Fahrverbote.
Ein Gutachter ist ein Sachverständiger, der sich auf dem Gebiet des Sachschadens an Fahrzeugen auskennt. Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, so schnell wie möglich einen Gutachter zu beauftragen. Hierbei sollte es sich um einen freien und unabhängigen Gutachter handeln, da der Gutachter des Versicherers des Unfallgegners nicht daran interessiert ist, dass für Sie beste Gutachten zu erstellen. Die Kosten für einen Gutachter kann Ihr Fachanwalt ebenfalls bei dem gegnerischen Versicherer geltend machen, wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben. Gerne bin ich Ihnen behilflich, einen Kontakt zu einem freien Gutachter herzustellen.
Sollten Sie nach einem Verkehrsunfall verletzt sein, so dass Sie auch nicht Ihrer Arbeit nachgehen können, steht Ihnen eine Hilfe im Haushalt zu. Sollten Sie diese Hilfe nicht in Anspruch nehmen, wird Ihnen ein sogenannter Haushaltsführungsschaden bescheinigt, es steht Ihnen Schadensersatz zu. Sprechen Sie hierauf mich, Ihren Fachanwalt, gerne an.
Als „Idiotentest“ bezeichnet der Volksmund die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), die durchgeführt wird, um die körperliche, geistige und charakterliche Eignung eines Antragstellers zu beurteilen, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Sie gibt eine Prognose über das künftige Verhalten des Antragstellers ab. Das Ergebnis der umgangssprachlich Idiotentest genannten MPU dient den Fahrerlaubnisbehörden dazu, über die Entziehung oder die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis zu entscheiden. Häufig wird ein sogenannter Idiotentest nach Fahrten mit Alkohol am Steuer notwendig, um die Fahrerlaubnis zurückzubekommen.
Das Kraftfahrtbundesamt ist eine dem Bundesverkehrsministerium unterstellte Bundesbehörde, die für den Straßenverkehr zuständig ist. Der Hauptsitz des Kraftfahrtbundesamts befindet sich in Flensburg. Das Kraftfahrtbundesamt führt unter anderem das umgangssprachlich „Verkehrssünderkartei“ genannte Fahreignungsregister und das Zentrale Fahrzeugregister. Das Kraftfahrtbundesamt kann auch Auskünfte darüber erteilen, welches Fahrzeug wo versichert ist.
Für generell entstehende Kosten, wie Telefon und Porto, steht einem Geschädigten nach einem Verkehrsunfall eine Kostenpauschale zu. Diese ist regional unterschiedlich und liegt zwischen 20 und 30 Euro.
Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kann ein medizinisch-psychologisches Fahreignungsgutachten (MPU) anfordern, wenn sie Zweifel daran hat, ob ein Fahrer charakterlich geeignet ist, mit Kraftfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Diese Bedenken basieren in erster Linie auf Vorfälle im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer, also Fahren unter Alkoholeinfluss, oder Drogendelikten im Straßenverkehr. Auch wer durch ein besonders hohes Aggressionspotenzial aufgefallen ist oder schwere Straften im Straßenverkehr begangen hat, muss mit der behördlichen Anordnung eines MPU-Gutachtens (vom Volksmund „Idiotentest“ genannt) rechnen. Wird ein entsprechend positives MPU-Gutachten nicht innerhalb einer gesetzten Frist vorgelegt, darf die Fahrerlaubnisbehörde daraus schließen, dass der betroffene Fahrer ungeeignet ist, mit Kraftfahrzeugen am Straßenverkehr zu partizipieren.
Alkohol am Steuer – das wird teuer. Dieser Spruch ist landläufig bekannt. Je nachdem aber, mit wie viel Promille der Fahrer tatsächlich betrunken gefahren ist, drohen unterschiedliche Konsequenzen. Wer die Promillegrenze von 0,3 Promille erreicht und mit offensichtlich alkoholbedingten Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr erwischt wird, gilt als fahruntüchtig und muss mit einem Fahrverbot oder der Entziehung seiner Fahrerlaubnis rechnen. Ab einer Promillegrenze von 0,5 Promille bis zur Promillegrenze von 1,09 Promille stellt das Fahren unter Alkoholeinfluss in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit dar, und der Fahrer wird wegen relativer Fahruntüchtigkeit belangt, auch wenn keine Ausfallerscheinungen festgestellt werden können. Die Höhe der Strafe richtet sich danach, wie oft der Fahrer bereits wegen Alkohols am Steuer auffällig geworden ist. Bei Erreichen der Promillegrenze von 1,1 Promille handelt es sich auch ohne Ausfallerscheinungen um eine Trunkenheitsfahrt. Der Fahrer gilt als absolut fahruntüchtig, und das Führen eines Fahrzeugs stellt grundsätzlich eine Straftat dar. Spätestens ab der Promillegrenze von 1,6 Promille ist nach erfolgter Entziehung der Fahrerlaubnis und Ablauf einer Sperrfrist, die von 6 Monaten bis zu 5 Jahre andauern kann, eine Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis obligatorisch.
Nicht jedes Fahrzeug muss über eine Umweltplakette verfügen. Es hängt davon ab, in welcher Region ein Fahrer mit seinem Fahrzeug unterwegs ist. Eine Umweltplakette wird erst notwendig, wenn in einer Umweltzone gefahren wird. Das Befahren einer durch Schilder gekennzeichneten Umweltzone ohne gültige Umweltplakette ist nicht erlaubt. Wer ohne die Umweltplakette an seinem Kraftfahrzeug in eine Umweltzone einfährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro geahndet wird. Einen Punkt in Flensburg gibt es für dieses Vergehen aber nicht mehr. Wissenswert: Auch ein in einer Umweltzone geparktes Auto benötigt eine gültige Umweltplakette. Eine Tabelle mit allen Umweltzonen Deutschlands stellt das Umweltbundesamt auf seiner Internetseite zur Verfügung.
Bis zum 30. April 2014 trug das Fahreignungsregister des Kraftfahrtbundesamts in Flensburg den Namen Verkehrszentralregister. Seit 1958 wurden im Verkehrszentralregister rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidungen wegen Verstößen im Straßenverkehr dokumentiert. 1974 wurde das Punktesystem („Punkte in Flensburg“) eingeführt.