Notar mit Amtssitz in Stade

Notar mit Amtssitz in Stade

Dennis Hüsing - Notar in Stade

Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes. Im Gegensatz zum Rechtsanwalt vertritt der Notar nicht die Interessen einer Partei. Der Notar ist für sämtliche Parteien, die an dem Beurkundungsgeschäft teilnehmen, gleichermaßen zuständig. Er hat insbesondere darauf zu achten, dass bei jeder fraglichen Gestaltung eine ausgewogene Lösung gefunden wird.

Die Rolle von Notarinnen und Notaren im öffentlich-rechtlichen Rechtspflegeverfahren

Notarinnen und Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristinnen und Juristen, deren Urkunden für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Schutz der unerfahrenen Person sorgen. Sie werden als Amtspersonen vom jeweiligen Ministerium der Justiz ernannt. Bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber werden strenge Maßstäbe angelegt. Alle Notarinnen und Notare haben eine mehrjährige Ausbildung durchlaufen, die nicht nur deren fachliche Qualifikation, sondern auch ihre soziale Kompetenz in schwierigen Verhandlungssituationen (z. B. dem Abschluss von Scheidungsvereinbarungen) sicherstellen soll.

Mit der den Notarinnen und Notaren zugewiesenen Beurkundungszuständigkeit erfüllen sie im Rahmen eines öffentlich-rechtlich ausgestalteten Rechtspflegeverfahrens die Justizgewährungspflicht des Staates, die zu einer abschließenden Entscheidung mit unmittelbaren Rechtsfolgen für die Beteiligten führt: Nur durch die Beurkundung kommt im Falle eines Beurkundungserfordernisses ein rechtswirksamer Vertrag zustande. Der Urkundsgewährungsanspruch verpflichtet Notarinnen und Notare zur Vornahme einer rechtmäßigen Urkundshandlung (§ 15 Abs. 1 BNotO).

Tätigkeitsfelder des Notars

Das Grundstücks- und Immobilienrecht umfasst den Kauf, den Verkauf sowie die Belastung von Grundstücken und Eigentumswohnungen.

Die jeweiligen Rechte und Änderungen werden im Grundbuch eingetragen. Hierzu ist eine notarielle Beurkundung notwendig.

In einem Testament oder Erbvertrag wird geregelt, wer nach dem Tod welches Vermögen erbt. Dadurch kann der Verfasser selbst festlegen, welche Auflagen von den Erbenden erfüllt sein müssen oder wer erben soll.

Liegt nach dem Tod kein Testament oder Erbvertrag vor, greift die gesetzliche Erbfolge.

Der Notar unterstützt in Belangen des Familienrechts, zum Beispiel bei Scheidungsvereinbarungen, Eheverträgen oder Adoptionen.

Im Gesellschaftsrecht unterstützt der Notar dabei, die Gründung von Gesellschaften, die Übertragung von Geschäftsanteilen oder Kapitalmaßnahmen zu regeln. Auch Fragen zur Unternehmensnachfolge, Umwandlung oder Handelsregistereinträge gehören dazu.

Die Vorsorge umfasst unter anderem die Vorsorgevollmacht, die Betreuungs- und die Patientenverfügung. Im Ernstfall ist es gut, wenn diese Belange geregelt sind. Gerade wenn zum Vermögen auch Immobilien gehören, kann der Bevollmächtigte ohne eine notarielle Vollmacht nicht handeln.

Ein Notar hilft darüber hinaus dabei, die richtigen Formulierungen zu finden und beglaubigt die Echtheit der Angaben.