Zufriedene Kunden durch kompetente Rechtsberatung
Kooperation mit Autohäusern
Kfz-Betrieb und Verkehrsrechtsanwalt
Schadensabwicklung optimieren: Die Vorteile der Kooperation für Autohäuser
Es ist darüber hinaus üblich, dass Autohäuser ihren Kunden anbieten, sich um die Abwicklung des Unfallschadens zu kümmern, so dass diese die Kosten für die Reparatur erstattet bekommen. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) rät Kfz-Betrieben allerdings davon ab, die vollständige Schadensabwicklung vorzunehmen. Als Autohaus können Sie Ihre Kunden gegenüber der Versicherung womöglich bei der Geltendmachung der Reparaturkosten vertreten, niemals aber bei weiteren Schadensersatzansprüchen rund um Schmerzensgeld, Nutzungsausfallentschädigungen oder allgemeine Kostenpauschalen. In diesen Bereichen ist eine juristische Fachberatung vonnöten. Dies schreibt das Gesetz vor.
Um die Schadensersatzansprüche des Geschädigten gegenüber Versicherern vollumfänglich geltend machen zu können, empfiehlt sich in jedem Fall das Hinzuziehen eines fachkundigen Verkehrsrechtsanwalts, der Ihren Kunden bei der Durchsetzung seiner Ansprüche aktiv unterstützt. Die Zusammenarbeit von Autohaus, Geschädigtem und Verkehrsrechtsanwalt bringt für alle Seiten Vorteile mit sich. Wir übernehmen die komplette Schadensregulierung. Ihr Kunde braucht sich um nichts zu kümmern. Sie als Kfz-Werkstatt können sich so auf den herausragenden Service rund um das Fahrzeug Ihres Kunden konzentrieren.
Schnelle Schadensregulierung nach dem Unfall
Eine schnelle Schadensregulierung ist für Sie als Reparatur-Werkstatt schon allein deswegen wichtig, weil der Geschädigte womöglich finanziell gar nicht in der Lage ist, in Vorleistung zu gehen. Es kann aber noch schlimmer kommen: Wenn nämlich die Versicherung Ihren Kunden zu ihrer eigenen Vertragswerkstatt leitet. Raten Sie darum Ihren Kunden, einen Verkehrsrechtsanwalt hinzuziehen.
Als erfahrene Anwälte kümmern wir uns um die schnelle Schadensregulierung. Der Geschädigte füllt einen standardisierten Fragebogen zum Unfall und entsprechende Vollmachten direkt bei Ihnen im Autohaus aus. Sie faxen uns diese Unterlagen, so dass wir uns sofort an die Arbeit machen können. Auf diese Weise erspart sich Ihr Kunde den Weg zum Anwalt und wird trotzdem vollumfänglich und kompetent vertreten. Ihr Kunde erhält umgehend einen Anruf zur weiteren Erörterung. Wir wahren seine Rechte gegenüber der Versicherung des Unfallgegners. Sollten wir weitere Informationen benötigen, wenden wir uns direkt an den Mandanten. Geben Sie Ihren Kunden vom ersten Moment an das gute Gefühl, in besten Händen zu sein.
Chancengleichheit für Ihre Kunden: Empfehlen Sie einen Verkehrsrechtsanwalt
Der Großteil aller Verkehrsunfälle auf deutschen Straßen wird ohne Rechtsanwalt reguliert. Das kann nicht im Interesse der Geschädigten sein. Uns geht es darum, im Dialog mit Versicherern Chancengleichheit für Ihre geschädigten Kunden zu schaffen. Wir sorgen dafür, dass Ihr Kunde bekommt, was ihm zusteht. Viele Versicherer versuchen beharrlich, berechtigte Schadensersatzpositionen nicht zu zahlen oder die Entschädigungshöhe zu drücken.
Die Hemmschwelle, einen Anwalt einzuschalten, ist dennoch bei vielen Geschädigten hoch. Als Autohaus unterstützen Sie Ihre Kunden, wenn Sie ihnen einen fachkundigen Anwalt empfehlen – und profitieren selbst auf vielfältige Weise. Übrigens, die Befürchtung, dass der Verkehrsrechtsanwalt den Betrieb oder den Unfallgeschädigten zusätzlich Geld kostet, ist unbegründet. Die Kosten trägt bei unverschuldeten Unfällen die Versicherung des Unfallgegners.
So profitiert Ihr Autohaus von der Arbeit des Verkehrsrechtsanwalts
Sie wollen keine Kompromisse machen? Ihr Kunde soll die entstandenen Schäden vollständig erstattet bekommen? Als Autohaus profitieren Sie erheblich, wenn Sie Ihre Kunden bei Haftpflichtschäden an einen Verkehrsrechtsanwalt verweisen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- weniger Kürzungen von Schadenspositionen durch die Versicherer
- keine zeitaufwendige Korrespondenz mit den Versicherern
- Schnelle Abwicklung: Wir machen uns direkt an die Arbeit
- enge Kundenbindung dank des umfassenden Services
- Reduzierung Ihres zeitlichen und personellen Aufwands
- Keine zusätzlichen Kosten für Ihr Autohaus und den Kunden
- Schnelle Klärung der Haftungsfrage
- Schneller Geldfluss
- Konzentration auf Ihr Kerngeschäft
- Anwaltskosten trägt der Versicherer – Ihre Kunden und Sie können nur gewinnen
- Kein Risiko im Hinblick auf das Rechtsdienstleistungsgesetz
- Chancengleichheit für Ihre Kunden
Wir geben uns nicht damit zufrieden, wenn Positionen von der Rechnung gestrichen werden, die Ihren Kunden zustehen. Das vermeidet auch ein unnötiges „Ausbuchen“ einzelner Rechnungspositionen, um den Kunden die noch offenstehenden Positionen nicht in Rechnung stellen zu müssen. Wir gewährleisten, dass Sie als Reparaturwerkstatt Ihre Reparaturentscheidungen nicht mit der Versicherung des Unfallgegners abstimmen müssen. Zudem entlasten wir Ihre Mitarbeiter, indem wir sie von zeitraubenden Nebentätigkeiten befreien. Lange Telefonwarteschleifen bei der Versicherung sind für Ihre Mitarbeiter Vergangenheit. Während Ihre Servicekräfte sich auf ihr Kerngeschäft – auf Reparatur und Verkauf – konzentrieren, kümmern wir uns um die Korrespondenz mit dem Versicherer.
In erster Linie aber trägt ein guter Verkehrsrechtsanwalt dazu bei, Kunden langfristig an Ihr Unternehmen zu binden. Indem Sie Ihren Kunden einen Anwalt empfehlen, der neben den Reparaturkosten weitere Schadenersatzansprüche wie Schmerzensgeld für sie geltend macht, stellen Sie Ihre Kunden zufrieden und gewinnen Ihr Vertrauen. Generell gilt: Je reibungsloser die Unfallregulierung abläuft, desto zufriedener sind Ihre Kunden. Sie laufen auch nicht in die Gefahr einer Falschberatung. Häufig ist die Mithaftung eines Kunden für den Unfall nicht sofort und eindeutig zu beurteilen. Hierfür steht Ihnen ein kompetentes Team zur Verfügung. Wir garantieren eine unkomplizierte und schnelle Ersteinschätzung. Wir kennen die aktuelle Rechtsprechung. Wir wissen welche Ansprüche Ihren Kunden zustehen und in welcher Höhe die Ansprüche beziffert werden können. Das vermeidet Rechnungskürzungen sowie die Gefahr, dass Ihre Leistungen zu günstig angeboten werden.
Gerne präsentieren wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Vorteile, die sich für Sie aus einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit einem kompetenten Verkehrsrechtsanwalt ergeben.
Verzichten Sie auf das Schadensmanagement der Versicherer
Das Schadensmanagement einiger Versicherer mag auf den ersten Blick attraktiv für Sie als Autohaus erscheinen. Versicherungen zahlen häufig schneller, wenn sich Unfallgeschädigte und Autohäuser vertraglich auf bestehende Schadensmanagement-Konzepte einlassen. Oft genug sind diese Angebote aber nicht im Sinne des Geschädigten – also Ihres Kunden.
Die Höhe des Schadens nach einem Verkehrsunfall ist keine vordefinierte feste Größe. Gerade im Bereich des Totalschadens gibt es immer eine Spanne. Ihr Kunde hat beispielsweise einen Anspruch auf einen unabhängigen Sachverständigen, er ist nicht dazu verpflichtet den Schaden an seinem Fahrzeug von einem von der Versicherung bestellten Sachverständigen schätzen zu lassen, der aus Erfahrung immer zum Vorteil der Versicherung entscheidet. Wir sorgen dafür, dass Ihre Kunden das Maximum erhalten. Wenn sich ein kompetenter Verkehrsrechtsanwalt um die Durchsetzung der Ansprüche Ihrer Kunden kümmert, bringt das auch für Sie viele Vorteile mit sich: Genießen Sie es, die für Ihre Kunden optimalen Reparaturarbeiten durchzuführen, ohne dass eine Versicherung Sie zur Ausführung der billigsten Variante drängen will. Gerne kürzen Versicherungen im Rahmen der Unfallregulierung Positionen wie beispielsweise Reparaturkosten, Verbringungskosten oder UPE-Aufschläge. Als Reparaturwerkstatt brauchen Sie Ihre Reparaturentscheidungen nicht mit der Versicherung des Unfallgegners abzustimmen, wenn ein Verkehrsrechtsanwalt mit der Schadensregulierung beauftragt wurde.
Setzen Sie ein Zeichen gegen das Schadensmanagement der Versicherer und freuen Sie sich über zufriedene Stammkunden in Ihrem Autohaus.