Ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall: Wir setzen uns für Sie ein.

Verkehrsunfall

Unfall! ... Und jetzt...?

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Nehmen Sie sich bei einem Haftpflichtschaden gleich einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, um alle Schäden ersetzt zu bekommen. Sofern Sie den Unfall nicht verursacht haben, ist der Rechtsanwalt für Sie KOSTENFREI – der gegnerische Haftpflichtversicherer übernimmt die Ausgaben.

Herr Kai Richtering mit blauem Jackett und hellblauem Hemd steht vor einem schlichten hellgrauen Hintergrund und blickt direkt in die Kamera.

Wir setzen Ihre Ansprüche aus einem Verkehrsunfall durch!

Direkt nach einem Verkehrsunfall beginnt die Arbeit in der Kanzlei der Verkehrsrechtsanwälte Hüsing | Stark | Partner. Verweisen Sie am besten direkt, noch am Unfallort, auf Ihren Verkehrsrechtsanwalt. So laufen Sie gar nicht erst Gefahr, sich in widersprüchliche Aussagen zu verstricken. In keinem Fall sollten Sie ein Schuldeingeständnis abgeben.

Auch Ihren Versicherer müssen Sie nicht sofort informieren. Als Fachanwälte für Verkehrsrecht beurteilen wir kompetent und mit Rechtssicherheit alle Haftungsfragen nach einem Verkehrsunfall. Unser Team und wir unterstützen Sie dabei, Ihre Schadensersatzansprüche gegenüber Unfallgegnern und den zuständigen Versicherern durchzusetzen.

Wir kümmern uns um die Abwicklung mit Versicherern, Sachverständigen, Berufsgenossenschaften oder Behörden und eventuellen sonstigen Beteiligten und veranlassen alle weiteren notwendigen Schritte.

Wir klären Sie fachkundig und verständlich über Ihre Erfolgschancen auf und zeigen Ihnen Ihre Optionen.

Als Unfallgeschädigter erzielen Sie erfahrungsgemäß einen höheren Schadensersatz, wenn Sie sich für die Vertretung durch einen Verkehrsrechtsanwalt entscheiden, statt die Schadensregulierung selbst in die Hand zu nehmen.

Das OLG Frankfurt schreibt in seinem Urteil vom 2.12.2014 (22 U 171/13) dazu:

„Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung […] lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln“.

Rufen Sie uns an und nutzen Sie unsere Erfahrung: 04141-8029880

Folgekosten nach einem Verkehrsunfall

Ein Verkehrsunfall hat nicht nur die ganz direkte Folge, dass Ihr Auto womöglich schwer beschädigt ist. Es können weitere Kosten auf Sie zukommen. Unter anderem:

  • Abschleppkosten für das Fahrzeug
  • Sachverständigenhonorar | Kosten für Gutachten
  • Kosten für den Kostenvoranschlag der Werkstatt
  • Kosten für ein Ersatzfahrzeug / einen Mietwagen

Als Anwälte für Verkehrsrecht sorgen wir dafür, dass Ihre Ersatzansprüche gegenüber dem Versicherer Ihres Unfallgegners durchgesetzt werden.

Zwei Personen stehen neben zwei Autos, die in einen Auffahrunfall verwickelt sind. An beiden Fahrzeugen sind Schäden an Vorder- und Rückseite sichtbar.
Eine Person liegt neben einem umgestürzten Fahrrad vor einem Auto auf dem Boden, was auf einen möglichen Unfall hindeutet.

Personenschaden: Anspruch auf Schmerzensgeld

Ob Auffahrunfall, missachtete Vorfahrt, Parkunfall, Unfälle beim Spurwechsel oder auf der Autobahn: Häufig ist infolge eines Verkehrsunfalls nicht nur das Auto schwer beschädigt, sondern sind auch die Fahrzeuginsassen verletzt. Die häufigste Verletzung nach Verkehrsunfällen ist das sogenannte „Schleudertrauma“ (Halswirbelsäulen-Distorsion). Bei einer Verletzung infolge eines Verkehrsunfalls (sogenannter Personenschaden) haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld. Darüber hinaus steht Ihnen ein Ersatz Ihres Verdienstausfalls zu. Auch Kosten für Folgebehandlungen, Kuren oder Heilmittel sind zu ersetzen, sofern diese nicht von Ihrer Krankenkasse oder einer Berufsgenossenschaft übernommen werden.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Sie hatten einen Verkehrsunfall? Für die Dauer der Reparatur Ihres Fahrzeugs steht Ihnen ein Mietwagen zu. Der entstandene Schaden muss Ihnen vom gegnerischen Versicherer ersetzt werden; wählen Sie einen Mietwagen, der eine Klasse kleiner eingestuft ist als Ihr eigenes Fahrzeug. So bleibt Ihnen die Anrechnung ersparter Eigenaufwendungen in Höhe von 5-10 % erspart. Sie kümmern sich um einen Mietwagen, Ihr Fachanwalt sorgt dafür, dass Ihnen die Kosten für die Dauer der Reparatur erstattet werden.

Auch bei einem Totalschaden Ihres Autos steht Ihnen ein Mietwagen zu: Ein Gutachten wird erstellt, und Sie müssen auf Ihr Folgefahrzeug warten. Für diese zwei bis drei Wochen übernimmt der Versicherer des Unfallverursachers die Kosten für Ihren Mietwagen.

Nach einem Verkehrsunfall ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit? Rufen Sie einen Abschleppdienst Ihrer Wahl. Ihr Anwalt für Verkehrsrecht kann auch die Abschleppkosten geltend machen.

Ein Gutachter (früher "Schätzer") verfügt über besonderen Sachverstand auf dem Gebiet des Sachschadens an Fahrzeugen. Nach einem Verkehrsunfall ist es wichtig, so schnell wie möglich einen Gutachter zu beauftragen. Hierbei sollte es sich um einen freien Gutachter handeln, da der Gutachter des Versicherers des Unfallgegners nicht daran interessiert ist, das für Sie beste Gutachten zu erstellen. Die Kosten für einen Gutachter kann Ihr Fachanwalt ebenfalls beim gegnerischen Versicherer geltend machen, wenn Sie den Unfall nicht verursacht haben.
Gerne sind wir behilflich, einen Kontakt zu einem freien Gutachter herzustellen.

Durch einen Verkehrsunfall wird Ihr Fahrzeug in Mitleidenschaft gezogen. Bei einem eventuellen Verkauf Ihres Autos könnte Ihr Fahrzeug als Unfallwagen eingestuft werden. Diese Einstufung hätte eine Wertminderung Ihres Fahrzeugs zur Folge. Damit Ihnen diese Einstufung nicht nachteilig ausgelegt wird, legt ein Sachverständiger in seinem Gutachten nach einem Verkehrsunfall die Wertminderung an Ihrem Wagen fest. Bundesweit gibt es zahlreiche Berechnungsmethoden für Wertminderung, doch die Fachleute sind sich eigentlich einig, dass sich diese Minderung nicht direkt methodisch berechnen lässt. Deshalb ist eine Festlegung durch den freien Gutachter entscheidend.

Die Wertminderung wird bereits unmittelbar nach dem Verkehrsunfall festgestellt und von Ihrem Anwalt für Verkehrsrecht gegenüber dem gegnerischen Versicherer geltend gemacht.

Die Wertminderung soll dem Autofahrer die Summe ersetzen, die ihm bei einem späteren Verkauf abgezogen werden kann, da es sich um einen Unfallwagen handelt.

Welchen Schaden Ihr Auto bei einem Verkehrsunfall genommen hat, legt der freie Gutachter fest. Hierbei könnte sich herausstellen, dass es sich um einen (wirtschaftlichen) Totalschaden handelt, da die Reparaturkosten höher liegen als der eigentliche Wert Ihres Fahrzeugs. Diesen Totalschaden macht Ihr Fachanwalt für Sie geltend, damit Sie sich ein Ersatzfahrzeug beschaffen können.

Ein Totalschaden liegt nach Definition immer dann vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert überschreiten. Hiervon gibt es einige wenige Ausnahmen und es ist zu unterscheiden, ob nach Gutachten ("fiktiv") abgerechnet oder das Fahrzeug veräußert und ein Ersatzfahrzeug beschafft wird. Wir beraten Sie gern, fragen Sie nach!

Hat Ihr Fahrzeug bei einem Unfall einen Totalschaden erlitten, muss dieses Auto bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde abgemeldet werden. Auch hierbei entstehen Kosten, die Ihr Anwalt für Verkehrsrecht für Sie geltend machen kann.

Schaffen Sie nach dem erlittenen Verkehrsunfall einen neuen Wagen an, muss dieser angemeldet werden, was ebenfalls Kosten verursacht, die der Versicherer des Unfallverursachers tragen muss.

Reichen Sie uns einfach die entsprechenden Belege ein, wir kümmern uns um alles Weitere.

Sollten Sie nach einem Verkehrsunfall entscheiden, keinen Mietwagen zu brauchen, da Sie in Ihrem Umfeld andere Möglichkeiten der Fortbewegung haben, steht Ihnen anstatt der Kosten für einen Mietwagen eine Nutzungsausfallentschädigung zu. Diese variiert nach der Größe und Ausstattung des beschädigten Fahrzeugs zwischen 23 und 119 Euro. Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht weiß, welche Summe Ihnen für Ihr beschädigtes Fahrzeug zusteht.

Sollte bei einem Verkehrsunfall Ihre Person Schaden genommen haben, steht Ihnen Schmerzensgeld zu. Gerade bei einem Auffahrunfall stellen sich häufig Verspannungen im Nacken oder ein sogenanntes Schleudertrauma ein. Dies wird von den Autofahrern häufig erst einige Zeit nach dem eigentlichen Unfall bemerkt, wenn der Schock abklingt und sich der Adrenalinpegel normalisiert.

Sollten Sie verletzt sein, suchen Sie zunächst einen Arzt Ihres Vertrauens auf und verständigen Sie im Anschluss Ihren Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kümmert sich um die weiteren Schritte, damit Sie die Kosten nicht tragen müssen. Wie hoch das Schmerzensgeld liegen wird, unterliegt der regionalen Rechtssprechung. Generell sind die Beträge in Deutschland wesentlich geringer als beispielsweise in den USA.

Die Schmerzensgeldtabelle ist ein umfangreiches Buch, in dem zahlreiche Urteile gesammelt werden, die dem Vergleich dienen. Als Laie ist es daher sehr schwer, eine Einschätzung vorzunehmen. Es gibt nicht die klare Aussage, dass für eine bestimmte Verletzung ein fester Betrag gezahlt wird, sondern es wird jeder Einzelfall betrachtet.

Nach einem Verkehrsunfall wurde Ihr Auto abgeschleppt und Sie sind mit dem Rettungswagen ins nächstgelegene Krankenhaus gekommen? Nach den Untersuchungen können Sie das Krankenhaus wieder verlassen. Doch wie kommen Sie nach Hause?

Rufen Sie sich ein Taxi, die Kosten wird Ihr Fachanwalt von der gegnerischen Versicherung zurückverlangen.

Wenn Sie bei dem Verkehrsunfall verletzt worden sind, suchen Sie zunächst einen Arzt Ihres Vertrauens auf. Die Kosten übernimmt wie üblich die Krankenkasse bzw. bei einem Berufs- oder Wegeunfall die Berufsgenossenschaft.

Darüber hinausgehende Kosten können bei der Versicherung des Unfallgegners geltend gemacht werden. Dies gilt sowohl für Zuzahlungen als auch dann, wenn Sie privat krankenversichert sind und wegen einer Selbstbeteiligung die Kosten nicht dort geltend machen wollen.

Rufen Sie uns an, wir helfen weiter.

Sollten Sie nach einem Verkehrsunfall verletzt sein, so dass Sie auch nicht Ihrer Arbeit nachgehen können, steht Ihnen eine Hilfe im Haushalt zu, wenn Sie bestimmte Arbeiten nicht selbst ausüben können. Sollten Sie diese Hilfe nicht in Anspruch nehmen, weil die Hilfe durch Freunde oder Familie erfolgt, kann der Haushaltsführungsschaden auch fiktiv geltend gemacht werden. Es steht Ihnen Schadensersatz zu, entweder in Höhe konkreter Kosten (Haushaltshilfe) oder eben fiktiv. Sprechen Sie uns gerne an.

Für generell entstehende Kosten, wie Telefon und Porto, steht einem Geschädigten nach einem Verkehrsunfall eine Kostenpauschale zu. Diese ist regional unterschiedlich und liegt zwischen 20 und 30 Euro.

Wir machen diese Pauschale für Sie geltend.

Nach einem Unfall können in erster Linie Selbstständige und Honorarkräfte einen Verdienstausfall geltend machen, da Ihnen kein Arbeitgeber ihre vollen Bezüge zahlen kann. Auch bei Sonder- und Schichtzulagen kommt ein Verdienstausfall, den Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht mit aufnehmen kann, in Betracht.

Hält Ihre Verletzung und die daraus resultierende Krankschreibung länger als 6 Wochen an, so muss der gegnerische Versicherer auch für die Differenz zwischen Verdienst und Kranken- bzw. Verletztengeld aufkommen.

Zur Berechnung und Geltendmachung benötigen wir nur Ihre letzten Gehaltsabrechnungen und die Abrechnung der Krankenkasse.