Bußgeld, Fahrverbot & Co.? Wir kennen Ihre Rechte als Berufskraftfahrer!

Verkehrsrecht für Berufskraftfahrer

Wenn´s drauf ankommt: Kompetente Verteidigung für Berufskraftfahrer

Bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die im Straßenverkehr begangen werden, droht in vielen Fällen der Entzug der Fahrerlaubnis. Gerade für Berufskraftfahrer, die in ihrem Arbeitsalltag auf ihren Führerschein angewiesen sind, hat der Verlust der Fahrerlaubnis oftmals dramatische Folgen.

Frau Sonja Schumacher mit glattem braunem Haar, trägt einen marineblauen Blazer, eine weiße Bluse und einer Perlenkette. Lächelt in die Kamera.

Doch so weit muss es nicht kommen.

Es gibt viele Möglichkeiten, eine Entziehung der Fahrerlaubnis oder ein Fahrverbot noch abzuwenden – selbst wenn die Tat einwandfrei nachweisbar ist. Mit einem erfahrenen Verkehrsrechtsanwalt an Ihrer Seite verteidigen sich Berufskraftfahrer sachgerecht gegen Tatvorwürfe und erhöhen ihre Chancen, ein Fahrverbot zu umgehen. So besteht mit einer professionellen Verteidigungsstrategie beispielsweise die Möglichkeit, einen Führerscheinentzug auf private Fahrten zu beschränken, wenn andernfalls der Arbeitsplatz des Berufskraftfahrers in Gefahr geriete. Die berufliche Fahrtätigkeit kann in solchen Fällen von dem Fahrverbot unberührt bleiben.

Als Berufskraftfahrer sind Sie allein schon wegen der etlichen Kilometer, die Sie am Steuer zurücklegen, in besonderer Weise gefährdet, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr zu begehen. Die gute Nachricht: In vielen Fällen besteht die realistische Chance, Bußgelder zu reduzieren, Punkteeintragungen in Flensburg zu vermeiden und ein drohendes Fahrverbot zu umgehen. Scheuen Sie sich nicht uns anzurufen!

Verkehrsrecht für Berufskraftfahrer: Spezifische Probleme

Wer Fahrgäste geschäftsmäßig und gegen Entgelt befördert, benötigt dafür eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Um diese Erlaubnis zur Personenbeförderung zu bekommen, sind eine Reihe von Nachweisen erforderlich. Unter anderem verlangt die Verkehrsbehörde einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg. Wer dort Punkte hat, bekommt die Konzession zur Personenbeförderung nicht. Wer bereits im Besitz einer Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz ist und eine Straftat im Straßenverkehr begeht, dem droht wiederum der Verlust der Berechtigung.

Die Ladung eines Lkw ist ein typischer Anlass für Verkehrskontrollen. Unzureichend gesicherte Ladung, die verrutschen oder sogar vom Lkw fallen kann, gefährdet den Verkehr und kann schlimme Unfälle verursachen. Auch für über das Fahrzeug hinausragende Ladung gibt es detaillierte Vorschriften. Verstöße gegen die Ladungsvorschriften können mit einem Bußgeld und einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister geahndet werden. Bei mehreren Verstößen summieren sich die Punkte schnell, so dass es zu problematischen Situationen für Berufskraftfahrer kommen kann. Dabei sind nicht nur der Fahrer, sondern auch der Fahrzeughalter und der Verlader von Sanktionen bedroht.

Für Fahrer von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen gelten sowohl im Güter- als auch im Personenverkehr gesetzlich vorgeschriebene Lenk- und Ruhezeiten. Dank elektronischer Fahrtenschreiber ist die Beweislage bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten meist eindeutig. Allerdings kann Ihnen ein Verkehrsrechtsanwalt helfen, die Höhe des verhängten Bußgelds erheblich zu reduzieren.

Für Lkw und Busse gelten festgeschriebene Sicherheitsabstände. Sie müssen auf Autobahnen einen Mindestabstand von 50 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, wenn ihre Geschwindigkeit mehr als 50 Stundenkilometer beträgt. Halten sich Lkw- und Busfahrer nicht an diesen Mindestabstand, drohen ihnen Geldbußen und Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und im schlimmsten Fall gar ein Fahrverbot. Da es in vielen Fällen tatsächlich nicht ganz einfach ist, den Mindestabstand korrekt einzuhalten, besteht häufig die Chance, die Geldbuße zu reduzieren und den Punkteeintrag zu vermeiden. Dazu ist die Anforderung der Ermittlungsakte notwendig, was nur ein Rechtsanwalt für Sie veranlassen kann.

Gerade Lkw werden von der Polizei relativ häufig auf technische Mängel hin kontrolliert. Technische Mängel am Fahrzeug werden in der Regel mit Bußgeldern und Punkten für den Fahrer geahndet. Nicht selten werden Fahrzeuge mit erheblichen technischen Mängeln direkt aus dem Verkehr gezogen. Noch schlimmer kommt es, wenn der technische Mangel zu einem Unfall führt. In diesem Fall muss sich der Fahrer dafür verantworten, dass er das Fahrzeug trotz bestehender Mängel gefahren hat. Ähnliches gilt für den Halter bzw. für den Fuhrpark-Verantwortlichen.

Wer trotz des bestehenden Sonntagsfahrverbots und ohne gültige Ausnahmebescheinigung mit einem Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen auf der Autobahn unterwegs ist, dem droht ein empfindliches Bußgeld.