Droht der Führerscheinentzug durch Punkte? Wir beraten Sie umfassend.
Punkte in Flensburg – das System
Punkte in Flensburg – das System
Seit dem 1. Mai 2014 gelten im deutschen Verkehrsrecht neue Regeln. Die Grenze zum Verlust der Fahrerlaubnis ist bereits mit acht Punkten erreicht.
Verstöße werden in drei Kategorien bestraft; pro Delikt gibt es einen, zwei oder drei Punkte. Der Mindestsatz für eine schwere Ordnungswidrigkeit, die mit einem Punkt bestraft wird, liegt aktuell bei 60 Euro.
Der Bußgeldkatalog
Welches Verkehrsvergehen wie teuer ist
Vor allem Verstöße, die den Verkehr gefährden, werden seit der Neuregelung deutlich stärker bestraft. Vergehen, die die Sicherheit im Straßenverkehr nicht direkt beeinträchtigen, werden weniger streng geahndet. Für einen „schweren Verstoß“ gibt es einen Punkt, für einen „besonders schweren Verstoß“ zwei Punkte und ist das Vergehen so schwer, dass die Fahrerlaubnis sofort eingezogen wird, werden drei Punkte verbucht. Die entscheidende Neuerung ist: Der Führerschein ist jetzt bei acht Punkten in Flensburg weg.
Darüber, welche Vergehen mit welcher Geldbuße bestraft werden und wann es Punkte gibt, gibt der Bußgeldkatalog Auskunft.
Im Zweifel juristischen Rat einholen
Bußgeld ersparen oder vor drastischen Strafen bewahren
Auch wenn der Bußgeldkatalog detailliert Auskunft über die Ahndung von kleinen und größeren Verkehrssünden gibt: Im Ernstfall sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. Selbst wenn der Fall noch so klar erscheint, häufig gibt es berechtigte Zweifel an der Schuldfrage, viele Fälle sind undurchschaubarer als sie den Anschein haben oder Verfahrensfehler treten auf. Als erfahrene Anwälte können wir Ihnen womöglich nicht nur ein teures Bußgeld ersparen, sondern Sie auch vor noch drastischeren Strafen wie einem Führerscheinentzug oder Freiheitsstrafen bewahren.
Tilgungsfristen