Droht der Führerscheinentzug durch Punkte? Wir beraten Sie umfassend.

Punkte in Flensburg – das System

Punkte in Flensburg – das System

Seit dem 1. Mai 2014 gelten im deutschen Verkehrsrecht neue Regeln. Die Grenze zum Verlust der Fahrerlaubnis ist bereits mit acht Punkten erreicht.

Verstöße werden in drei Kategorien bestraft; pro Delikt gibt es einen, zwei oder drei Punkte. Der Mindestsatz für eine schwere Ordnungswidrigkeit, die mit einem Punkt bestraft wird, liegt aktuell bei 60 Euro.

Herr Christian Stahlich mit Brille, blauen Jackett und weißem Hemd steht vor einem schlichten hellgrauen Hintergrund.

Der Bußgeldkatalog

Welches Verkehrsvergehen wie teuer ist

Vor allem Verstöße, die den Verkehr gefährden, werden seit der Neuregelung deutlich stärker bestraft. Vergehen, die die Sicherheit im Straßenverkehr nicht direkt beeinträchtigen, werden weniger streng geahndet. Für einen „schweren Verstoß“ gibt es einen Punkt, für einen „besonders schweren Verstoß“ zwei Punkte und ist das Vergehen so schwer, dass die Fahrerlaubnis sofort eingezogen wird, werden drei Punkte verbucht. Die entscheidende Neuerung ist: Der Führerschein ist jetzt bei acht Punkten in Flensburg weg.

Darüber, welche Vergehen mit welcher Geldbuße bestraft werden und wann es Punkte gibt, gibt der Bußgeldkatalog Auskunft.

Im Zweifel juristischen Rat einholen

Bußgeld ersparen oder vor drastischen Strafen bewahren

Auch wenn der Bußgeldkatalog detailliert Auskunft über die Ahndung von kleinen und größeren Verkehrssünden gibt: Im Ernstfall sollten Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. Selbst wenn der Fall noch so klar erscheint, häufig gibt es berechtigte Zweifel an der Schuldfrage, viele Fälle sind undurchschaubarer als sie den Anschein haben oder Verfahrensfehler treten auf. Als erfahrene Anwälte können wir Ihnen womöglich nicht nur ein teures Bußgeld ersparen, sondern Sie auch vor noch drastischeren Strafen wie einem Führerscheinentzug oder Freiheitsstrafen bewahren.

"Flensburg 8 Punkte" auf gelbem Schild mit durchgestrichenem Führerschein.

Tilgungsfristen

Jeder Verstoß hat feste Tilgungsfristen und verjährt für sich. Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt belegt wurden, verjähren nach zweieinhalb Jahren. Bei zwei Punkten dauert es fünf Jahre, bis sie getilgt sind. Für schwere Straftaten mit Führerscheinentzug gilt eine Tilgungsfrist von zehn Jahren. Eine Verlängerung dieser Fristen bei Hinzukommen weitere Punkte erfolgt nicht mehr. Ihren aktuellen Punktestand können Fahrer beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg erfragen.
Kreisförmiges Diagramm eines Punktesystems mit Abschnitten: Vormerkung (1–3, grün) bis Entzug (8, grau).

Punkte abbauen - Teilnahme an Fahreignungsseminaren

Wer zwischen einem und fünf Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg stehen hat, kann durch einen freiwilligen Besuch eines Fahreignungsseminars einen Punkt abbauen. Das ist allerdings nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich. Ab sechs Punkten („Verwarnstufe“) ist ein solcher Abbau nicht mehr möglich.