Alkoholtest positiv? Wir zeigen Ihnen Ihre Verteidigungsmöglichkeiten auf.

Alkohol am Steuer

Führerscheinentzug wegen Alkohol am Steuer

Die Konsequenzen einer Autofahrt unter Alkoholeinfluss sind für die Betroffenen oftmals schwerwiegend. Im schlimmsten Fall droht der vollständige Entzug Ihrer Fahrerlaubnis.

Mit einem kompetenten Verkehrsrechtsanwalt an Ihrer Seite können Sie frühzeitig alle notwendigen Maßnahmen einleiten, um eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

Frau Sonja Schumacher mit glattem braunem Haar, trägt einen marineblauen Blazer, eine weiße Bluse und einer Perlenkette. Lächelt in die Kamera.

Das Hinzuziehen eines Fachanwalts für Verkehrsrecht ist bei Alkoholdelikten aus vielen Gründen geboten.

Juristische Hilfe ist nicht nur ratsam bei der Klärung der entscheidenden Frage nach der Höhe des tatsächlichen Alkoholwerts. Für die Höhe des Strafmaßes spielt es beispielsweise auch eine erhebliche Rolle, ob der Beschuldigte regelmäßig oder nur gelegentlich Alkohol konsumiert. Ein kompetenter Rechtsbeistand verschafft Ihnen Zeit für geforderte MPU-Gutachten, sorgt für entscheidende Vergünstigungen bei der Führerscheinstelle und für die schnellstmögliche Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Jedes Alkoholdelikt im Straßenverkehr hat seine individuellen Besonderheiten und Hintergründe – wir klären mit Ihnen gemeinsam die beste Vorgehensweise für Ihren konkreten Fall.

Die Folgen einer Alkoholfahrt

Das Gericht entzieht einem unter Alkoholeinfluss stehenden Fahrer die Fahrerlaubnis, wenn Fahrunfähigkeit vorgelegen hat. Es wird unterschieden zwischen relativer Fahruntüchtigkeit und absoluter Fahruntüchtigkeit.
Unter Umständen reicht bereits der Genuss eines einzigen Bieres, um den Führerschein zu verlieren. Schon ab 0,3 Promille kann eine relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn der Fahrzeugführer alkoholtypische Ausfallerscheinungen wie das Fahren von Schlangenlinien, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Rotlichtverstöße aufweist. Dabei gilt: Je näher der nachgewiesene Alkoholwert an der Grenze der absoluten Fahrunfähigkeit (1,1 Promille) liegt, umso geringer die Anforderungen an diese alkoholtypischen Ausfallerscheinungen.
Bei einer Fahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 bis unter 1,09 Promille, ohne dass alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten, handelt es sich „nur“ um eine Ordnungswidrigkeit. Beim erstmaligen Verstoß wird diese mit einem Bußgeld, Fahrverbot und Punkten im Flensburger Fahrerlaubnisregister bestraft. Wiederholungstätern drohen die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), höhere Geldbußen und längere Fahrverbote.
Ab einem Alkoholgehalt von 1,1 Promille liegt in jedem Fall eine absolute Fahrunfähigkeit vor. Das Gericht zieht den Führerschein ein und weist die Führerscheinstelle an, dem Beschuldigten vor Ablauf einer Sperrfrist keinen neuen auszustellen. Auch eine Freiheitsstrafe ist möglich. Wer mit 1,6 oder mehr Promille ein Fahrzeug führt, muss sich grundsätzlich zusätzlich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen, ehe er seine Fahrerlaubnis wiederbekommen kann. Doch auch bei einer geringeren Alkoholkonzentration ist die Anordnung einer MPU durch die Straßenverkehrsbehörde möglich.
Für Fahranfänger gilt absolutes Alkoholverbot. Das heißt, sie handeln bereits ordnungswidrig, wenn sie während der Fahrt Alkohol konsumieren oder unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks stehen. Es genügt ein Blutalkoholwert von 0,2 Promille für eine Geldbuße von 250 Euro und einen Punkt in Flensburg. Außerdem muss der Fahrer eine Nachschulung absolvieren, und seine Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Auf einer Holzoberfläche stehen eine weiße Fasche mit Tabletten, ein Haufen weißes Pulver und eine mit einer gelblichen Flüssigkeit gefüllte Spritze.

Drogen im Straßenverkehr

Wenn die Polizei einen unter Drogeneinfluss stehenden Fahrzeugfahrer im Straßenverkehr erwischt, drohen ihm nicht nur eine Geldbuße und ein vorübergehendes Fahrverbot. Die Polizei meldet den Vorfall der Führerscheinstelle, die eine Überprüfung der Fahrerlaubnis veranlasst. Im Verfahren geht es in erster Linie darum, festzustellen, ob der ermittelte Wert die Relevanzschwelle überschritten hat, was die Anordnung einer MPU zur Folge hätte und wiederum zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen kann.

Des Weiteren wird die Frage geklärt, ob der Beschuldigte das Rauschgift regelmäßig zu sich nimmt oder nur gelegentlich. Wem der regelmäßige Drogenkonsum nachgewiesen werden kann, wird in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen eingestuft und verliert seine Fahrerlaubnis. Bei bestimmten Drogen, wie z.B. Kokain, genügt auch ein einmaliger Konsum, um als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen zu gelten.

Ein Spielzeugauto mit Unfallschaden liegt auf einem deutschen Führerschein. Im Hintergrund sind ein offenes Glas und eine verschüttete Flüssigkeit zu sehen.

Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot - Begriffsklärung

Eine Fahrerlaubnis verleiht Ihnen das Recht, mit Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr zu fahren. Zur Dokumentation dieser Erlaubnis bekommen Sie den Führerschein. Das bedeutet: Wer seinen Führerschein irgendwo verliert, besitzt weiter eine Fahrerlaubnis. Wer aber seine Fahrerlaubnis durch behördliche Anordnung verliert, für den ist der Führerschein wertlos.

Wird Ihnen die Fahrerlaubnis infolge übermäßigen Alkoholgenusses oder Drogenkonsums aber vollständig entzogen, müssen Sie die Wiedererteilung nach Ablauf einer Sperrfrist bei der Führerscheinstelle beantragen. Diese ordnet oft ein MPU-Gutachten an. Wenn Sie mit mehr als 1,6 Promille im Blut am Steuer eines Fahrzeugs erwischt wurden, erfolgt die Anordnung eines MPU-Gutachtens grundsätzlich.

Ein Fahrverbot bedeutet, dass Ihre Fahrerlaubnis unverändert besteht, Sie sie aber während der Dauer des Fahrverbots nicht gebrauchen dürfen.

Nahaufnahme eines deutschen medizinisch-psychologischen Gutachtens. „Bestanden“ ist mit einem roten Häkchen neben dem Namen Max Mustermann markiert.

MPU („Idiotentest“)

Immer wenn die Führerscheinstelle Zweifel daran anmeldet, ob ein Fahrer zum Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr geeignet ist, ordnet sie an, dass der Fahrer diese Zweifel mithilfe einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ausräumen muss.

Wenn Sie mit Alkohol (oder Drogen) im Straßenverkehr auffällig geworden sind oder aber ein stattliches Punktekonto aufgebaut haben, sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht kontaktieren.

Wir klären Ihre Möglichkeiten und helfen Ihnen bei der Auswahl der geeigneten Maßnahmen.

Zwei Männer in hellblauen Hemden unterhalten sich am Tisch; einer erklärt, der andere macht sich Notizen.

Unsere Tipps für Sie

Viele Menschen unterliegen dem Irrglauben, die medizinisch-psychologische Untersuchung – im Volksmund Idiotentest genannt – ohne vorherige Schulung bestehen zu können. Ist dann zum ersten Mal die MPU nicht bestanden, kommen weitere Kosten und weitere Schwierigkeiten auf Sie zu.

Als erfahrene Verkehrsrechtsanwälte haben wir unzählige Mandanten bei Verfahren wegen Alkoholdelikten verteidigt und kennen seriöse Nachschulungsinstitute, die Sie sorgfältig auf die MPU vorbereiten.

Als Autofahrer sollten Sie über eine Verkehrsrechtschutzversicherung nachdenken, um jederzeit die Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen zu können, wenn es um Delikte im Straßenverkehr geht.