Einspruch gegen den Bußgeldbescheid? Wir unterstützen Sie kompetent.
Blitzer & zu schnell
Geblitzt? Ihr Verkehrsrechtsanwalt hilft
Sie sind zu schnell gefahren und wurden erwischt?
Die Ampel war rot, nun ist ein Anhörungsbogen in der Post?
Mit einem kompetenten Verkehrsrechtsanwalt an Ihrer Seite ist Ihr Führerschein meist zu retten.
															Wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten:
Engagieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht, denn nur er kann Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte nehmen und in Ihrem Ordnungswidrigkeitenverfahren Einfluss ausüben. Viele Geschwindigkeitsmessungen, die in Deutschland durchgeführt werden, sind nicht korrekt, da die mobilen Anlagen zum Teil fehlerhaft aufgestellt oder nicht korrekt justiert und bedient werden. Ihr Anwalt kennt die entsprechenden Gutachter, die die Messung überprüfen können. Die Kosten für das Gutachten werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
Doch auch ohne diese Versicherung können Sie sich gerne bei uns melden – wir finden gemeinsam eine Lösung. Rufen Sie, nach Erhalt des Anhörungsbogens, Ihren Fachanwalt an.
Füllen Sie nichts aus und beantworten keine Fragen. Sofern Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, drängt die Zeit: Die Frist zum Einspruch beträgt lediglich 14 Tage, danach wird der Bescheid sofort rechtskräftig. Deshalb rufen Sie uns umgehend an.
Wer zu schnell gefahren ist und erwischt wurde, sollte zunächst einmal Folgendes tun: Abwarten!
Viele Autofahrer zweifeln, ob der Blitz tatsächlich ihnen galt. Nachfragen bei der Behörde sollten Sie unterlassen. Gewissheit bringen Bußgeldbescheid und Anhörungsbogen per Post. Nun beginnen die Fristen zu laufen, innerhalb derer Sie sich gegen Bußgeld und Punkte wehren können. Machen Sie am besten überhaupt keine Angaben zum Tatvorwurf. Es gilt das Schweigerecht – niemand muss sich selbst belasten. Um für die folgenden Ermittlungen gut gerüstet zu sein, sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen.
Als Verkehrsrechtsanwälte bekommen wir Zugang zu den Ermittlungsakten und kennen die richtige Strategie, um Sie erfolgreich zu verteidigen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese die Kosten.
Sie haben keine Rechtsschutzversicherung? Rufen Sie uns dennoch an, wir finden eine gemeinsame Lösung.
Geblitzt – Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot?
Wer zu schnell fährt, dem drohen Bußgeld, Punkte und im schlimmsten Fall der Verlust der Fahrerlaubnis. Bei Tempoüberschreitungen bis zu 20 Stundenkilometern ist die Sache in der Regel mit dem Zahlen eines Verwarn- oder Bußgelds erledigt. Wer noch schneller unterwegs war, muss mit Punkten rechnen. Auch ein Fahrverbot kann die Folge sein.
Generell gilt: Es droht ein Punkt ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h und ein Fahrverbot ab einer Überschreitung von 26 km/h.
Für Wiederholungstäter kann das Bußgeld in zukünftigen Fällen angehoben werden. Auch bei besonders hohen Überschreitungen droht die Anhebung des Bußgeldes, denn dann steht im Raum, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung vorsätzlich überschritten wurde.
In allen Fällen gilt: Rufen Sie Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht an, wir schauen gemeinsam, welche Möglichkeiten Ihnen in Ihrem konkreten Fall offenstehen.
															Häufig gestellte Fragen
In der Regel wird der Fahrer nach einer festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung anhand des Radarfotos identifiziert. Doch in vielen Fällen ist die Qualität des „Blitzerfotos“ eher mangelhaft. Kann nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ob der Verdächtigte der Fahrer ist, werden entweder aufwändige Gutachten notwendig – oder das Verfahren wird eingestellt.
Allerdings funktioniert dieser Weg natürlich nur, wenn das Foto tatsächlich unbrauchbar ist. Dabei kommt es nicht alleine auf das Ihnen mit dem Bußgeldbescheid übersandte Foto, sondern insbesondere auf die Bilder in der Ermittlungsakte an.
Als Anwälte bekommen wir Einsicht in eine solche Akte.
Die Messgenauigkeit der Blitzgeräte stellt einen weiteren wichtigen Ansatzpunkt für Ihre Verteidigungsstrategie dar. Um Bußgeld und Punkte zu verhindern, fordern wir die Ermittlungsunterlagen an. Als erfahrene Verkehrsrechtsjuristen wissen wir, wo mögliche Probleme liegen. Die potenziellen Fehlerquellen bei der Messung reichen von der korrekten Eichung der Geräte bis zur richtigen Kalibrierung.
Wenn sich aus der Ermittlungsakte Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Messung ergeben, können wir Ihnen geeignete Sachverständige zur Überprüfung der Messungen empfehlen.
Um die Verjährung von Ordnungswidrigkeiten ranken sich viele Gerüchte und Geschichten. Von „Hast Du 6 Wochen nichts gehört, kommt nichts mehr“ bis zu „Die können auch nach 2 Jahren noch etwas tun“ finden sich diverse Behauptungen und Halbwahrheiten.
Richtig ist: Grundsätzlich verjähren Ordnungswidrigkeiten in drei Monaten ab deren Begehung, wenn bis dahin kein Bußgeldbescheid ergangen ist.
Allerdings gibt es diverse Ausnahmen und Sonderregeln, die die Verjährung hemmen oder neu beginnen lassen können. So kann sich zum Beispiel die Anhörung des Betroffenen auf den konkreten Verjährungseintritt auswirken.
Daher gilt: Der genaue Zeitpunkt der Verjährung kann nur mit einem Blick in die amtliche Ermittlungsakte bestimmt werden. Die Akteneinsicht bekommt Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Bei allen Geschwindigkeitsmessungen werden Toleranzabzüge zugunsten des Fahrers vorgenommen. Bei stationären Blitzeranlagen werden meist drei Stundenkilometer Toleranz abgezogen, wenn Sie langsamer als 100 km/h gefahren sind. Bei Geschwindigkeitsmessungen über 100 Stundenkilometern werden meist drei Prozent der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Bei Messungen aus einem Fahrzeug beträgt der Toleranzabzug auch bis zu fünf Prozent Ihrer gemessenen Geschwindigkeit. Dies ist vom jeweiligen Messverfahren und den verwendeten Geräten abhängig.
Übrigens: Kaum ein Fahrzeugtacho ist genau. Der Blick auf den Tacho liefert Ihnen folglich nur einen groben Richtwert, um den Toleranzabzug zu ermitteln. Allerdings: Autobauern ist gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Tacho nicht weniger als die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit anzeigen darf.
Wer zu schnell fährt, dem drohen ein Verwarngeld, Bußgeld, Punkte und im schlimmsten Fall ein Fahrverbot. Die konkreten Folgen sind im Bußgeldkatalog festgelegt. Einen ersten Überblick erhalten Sie hier:
Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts:
| Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot | 
|---|---|---|---|
| …bis 10 km/h | 20 € | - | - | 
| …11 - 15 km/h | 40 € | - | - | 
| …16 - 20 km/h | 60 € | - | - | 
| …21 - 25 km/h | 100 € | 1 | - | 
| …26 - 30 km/h | 150 €* | 1 | (1 Monat) | 
| …31 - 40 km/h | 200 €* | 1 | (1 Monat) | 
| …41 - 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat | 
| …51 - 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat | 
| …61 - 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate | 
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | 
| Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot | 
|---|---|---|---|
| …bis 10 km/h | 30 € | - | - | 
| …11 - 15 km/h | 50 € | - | - | 
| …16 - 20 km/h | 70 € | - | - | 
| …21 - 25 km/h | 115 € | 1 | - | 
| …26 - 30 km/h | 180 €* | 1 | (1 Monat) | 
| …31 - 40 km/h | 260 €* | 2 | (1 Monat) | 
| …41 - 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | 
| …51 - 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monat | 
| …61 - 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | 
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | 
Treffen den geblitzten Autofahrer die Folgen eines Fahrverbots besonders hart, kann die Strafe als unzumutbar gelten. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Temposünder seinen Job durch den Führerscheinentzug verliert oder er als Selbstständiger seine Termine ohne Fahrerlaubnis nicht wahrnehmen kann.
Möglich ist eine Änderung des Strafmaßes auch, wenn regelmäßige Arztbesuche durch das Fahrverbot unmöglich werden. Allerdings: Die zu zahlende Geldbuße steigt erheblich, wenn das Fahrverbot entfällt.
Auch sinkt die Chance auf eine solche Härtefallregelung bei Wiederholungstätern.
Auch wenn Sie glauben, die Sache sei aussichtslos – unser erfahrenes Team der Kanzlei Hüsing | Stark | Partner kann Ihnen in den meisten Fällen doch weiterhelfen.
Rufen Sie uns an: 04141-8029880