Handy am Steuer erwischt? Wir kennen Ihre Rechte und die Folgen.

Handy am Steuer

Handy am Steuer

Dass Ablenkung beim Fahren eines Fahrzeugs schwerwiegende Konsequenzen haben kann, ist hinlänglich bekannt. Die Benutzung des Handys gilt als größtmögliche Ablenkung mit erheblichem Unfallpotential. Wer sich mit dem Handy am Steuer erwischen lässt, muss nicht nur mit einem Bußgeld (60 Euro) rechnen, auch ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister wird für die Handynutzung fällig.

Eine junge Frau hält ein Handy in der Hand und telefoniert während der Autofahrt.

Regelungen für das Handy am Steuer

Um gegen das Handyverbot am Steuer zu verstoßen, muss ein Fahrer nicht einmal telefonieren. Es reicht aus, wenn er das Handy für die Benutzung in die Hand nehmen oder es halten muss. Sobald er eine seiner Handyfunktionen am Steuer nutzt, macht sich ein Fahrer strafbar. Die einzig erlaubte Nutzung des Mobiltelefons für Fahrer eines Fahrzeugs ist die Entgegennahme eines Gesprächs über eine Freisprecheinrichtung, wenn das Telefon zu diesem Zweck nicht in die Hand genommen wird. Übrigens, selbst Fahrradfahrern ist es verboten, ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt zu telefonieren. Auch einige Haftpflichtversicherer sind bereits auf den Zug aufgesprungen und nehmen ihre Versicherten in Regress, wenn ihnen nachgewiesen werden kann, dass sie zum Zeitpunkt eines Unfalls das Handy benutzten. Kommt es infolgedessen zu einem Unfall, kann der Fahrer zudem wegen fahrlässiger Körperverletzung bestraft werden.
Eine Frau im Business-Outfit sitzt mit offenem Buch und Diktiergerät an einem Schreibtisch voller Büromaterial, Tastatur und Taschenrechner.

Verteidigungsstrategien

Das Handyverbot am Steuer gilt schon seit einigen Jahren. Es dürfte inzwischen keine Ausrede mehr geben, die Richter in entsprechenden Verfahren noch nicht gehört haben. Diskussionen mit den Polizisten vor Ort helfen Ihnen in den allermeisten Fällen auch nicht weiter, sie machen höchstens die spätere Verteidigung unnötig schwierig.

Eine gezielte Verteidigung durch einen Fachanwalt kann in vielen Fällen Erfolg haben. Beispielsweise, wenn gar kein Handy, sondern ein anderes Gerät während der Fahrt benutzt wurde oder der Motor des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Nutzung abgestellt war. Und Blitzerfotos lassen nicht immer eindeutig den Fahrer erkennen.

In allen nicht eindeutigen Fällen ist es von Vorteil, sich von einem Verkehrsrechtsanwalt beraten und ggf. vertreten zu lassen. Insbesondere dann, wenn der drohende Punkt womöglich das Zünglein an der Waage ist und infolgedessen der Entzug der Fahrerlaubnis ansteht. Nach Erhalt des Bußgeldbescheids bleiben Ihnen zwei Wochen Zeit, Einspruch gegen den Bescheid einzulegen.
Rufen Sie uns am besten direkt an – gemeinsam erarbeiten wir eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie!