Über Rot gefahren? Wir prüfen Ihre Chancen und helfen Ihnen weiter!
Rote Ampel
Rote Ampel überfahren – was nun?
Wer bei Rot über die Ampel fährt und den Verlust seiner Fahrerlaubnis fürchtet, sollte von seinem Schweigerecht Gebrauch machen und sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. Rufen Sie uns an, wir finden gemeinsam eine Lösung.
															Ihr Recht nach einem Ampelverstoß
Wenn ein Fahrzeugführer das Rotlicht einer Lichtzeichenanlage missachtet und in den Kreuzungsbereich einfährt, überfährt er umgangssprachlich eine rote Ampel. Wer bei Rot über die Ampel fährt und den Verlust seiner Fahrerlaubnis fürchtet, sollte von seinem Schweigerecht Gebrauch machen und sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. Denn Rot ist nicht gleich Rot.
Ein Beispiel:
Eine unserer Mandantinnen stand mit ihrem Fahrzeug an einer roten Ampel. Im Augenwinkel nahm sie eine Bewegung wahr und dachte, die Ampel hätte bereits auf grün umgeschaltet, so dass sie bei Rot über die Ampel gefahren ist und von dem dort installierten Blitzer erfasst wurde. Wir konnten erwirken, dass dieses Überfahren trotz Rotlichts von mehr als einer Sekunde nicht mit einem Fahrverbot geahndet wurde.
So lassen sich viele Situationen finden, in denen Besonderheiten zum Überfahren der Haltelinie führen, z.B. um einem Rettungswagen Platz zu machen oder weil Sie bei Glatteis über eine rote Ampel rutschen.
Hier hilft es, dass die Ampel-Blitzer stets zweimal hintereinander auslösen, um ein Foto vom Überfahren der Ampel bei Rot und eins im Nachhinein zu schießen. Dadurch zeigt das zweite Foto an, dass der Fahrer, der wegen Glatteis die rote Ampel unabsichtlich überfahren hat, danach keineswegs weitergefahren ist, sondern unmittelbar hinter der Linie zum Stehen kam.
Diese Ausnahmen sind oft nur durch einen Blick in die amtliche Ermittlungsakte zu erkennen.
In vielen Fällen ist es uns gelungen, ein Fahrverbot für unsere Mandanten abzuwenden, die Geldbuße zu reduzieren oder sogar einen Freispruch zu erwirken. Häufig lässt sich beispielsweise ein drohendes Fahrverbot durch die Zahlung einer höheren Geldstrafe umgehen.
Wenn Sie eine rote Ampel überfahren haben, geht es zunächst darum, festzustellen, wie lange bereits Rotlicht angezeigt wurde. Handelt es sich um einen einfachen oder um einen qualifizierten Rotlichtverstoß. All dies ist der Ermittlungsakte zu entnehmen, die wir für Sie anfordern können.
Die Kosten für unsere Tätigkeit werden von Ihrer Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen. Sie haben keine? Rufen Sie uns an, wir finden eine Lösung!
Rotlichtverstoß
Einfacher Rotlichtverstoß
Glück im Unglück: Wenn die Ampel kürzer als eine Sekunde rot gezeigt hat, als Sie in den Schutzbereich der Kreuzung gefahren sind, kommen Sie ohne Fahrverbot davon – sofern keine Gefährdung oder Sachbeschädigung vorliegt.
Strafe: Bußgeld in Höhe von 90 Euro, ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister.
Qualifizierter Rotlichtverstoß
Es handelt sich beim Überfahren einer roten Ampel um einen qualifizierten Rotlichtverstoß, wenn die Lichtzeichenanlage bereits länger als eine Sekunde Rotlicht angezeigt hat.
Die Folge: Bußgeld in Höhe von 200 Euro, zwei Punkte im Flensburger Fahrerlaubnisregister, ein Monat Fahrverbot.
Das Bußgeld erhöht sich, wenn neben dem Rotlichtverstoß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vorlag oder eine Sachbeschädigung begangen wurde – also auch dann, wenn es in Zusammenhang mit dem Verstoß zu einem Unfall gekommen ist.
Eine Erhöhung des Bußgelds kommt auch dann in Betracht, wenn Sie bereits zu einem früheren Zeitpunkt auffällig waren, sich z.B. entsprechende Eintragungen aus Ihrem Fahrerlaubnisregister ergeben.
Rot ist nicht gleich Rot
Beim Rotlichtverstoß kommt es darauf an, wie der Verstoß festgestellt worden ist und wie lange die Ampel bereits rot war. Allerdings gibt es für das Überfahren einer roten Ampel immer Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Auszug aus dem Bußgeldkatalog:
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | 
|---|---|---|---|
| Ampel bei “Rot” überfahren | 90 € | 1 | – | 
| Ampel bei “Rot” überfahren mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat | 
| Ampel bei “Rot” überfahren mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 Monat | 
| Ampel bei schon länger als 1 sek. leuchtendem “Rot” überfahren | 200 € | 2 | 1 Monat | 
| Ampel bei schon länger als 1 sek. leuchtendem “Rot” mit Gefährdung überfahren | 320 € | 2 | 1 Monat | 
| Ampel bei schon länger als 1 sek. leuchtendem “Rot” mit Sachbeschädigung überfahren | 360 € | 2 | 1 Monat | 
															Ihr Anwalt kann durch Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte klären, welcher Tatbestand vorliegt.
Auch bei einem Fahrverbot kann Ihr Anwalt vielleicht noch etwas für Sie erreichen.
Rufen Sie Ihren Anwalt an, wenn der Anhörungsbogen in Ihrer Post ist, bevor Sie diesen ausfüllen. Sofern Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, drängt die Zeit: Die Frist zum Einspruch beträgt lediglich 14 Tage, danach wird der Bescheid sofort rechtskräftig. Deshalb rufen Sie mich umgehend an.
Verteidigungsstrategien Rotlichtverstoß
Da die festgestellte Rotlichtzeit entscheidend für die Höhe des Strafmaßes ist, liegt hier in vielen Fällen das besondere Augenmerk unserer anwaltlichen Verteidigung. Zunächst verschaffen wir uns Einsicht in die Verfahrensakte (diese ist nur Rechtsanwälten erlaubt) und prüfen, ob der Rotlichtverstoß genau dokumentiert wurde. Das heißt, ob die bereits verstrichene Dauer der Rotphase beim Überfahren der Ampel exakt aufgezeichnet wurde.
Sie können das Messverfahren vor Gericht durch einen Sachverständigen prüfen lassen. In vielen Bußgeldverfahren stellte sich heraus, dass Blitzer an Ampeln die Dauer der Rotlichtphase nicht genau ermittelt haben. Nicht immer funktionieren diese stationären Ampelblitzer einwandfrei. Liegt eine fehlerhafte Rotlichtzeitermittlung vor, können wir in vielen Fällen ein Fahrverbot abwenden.
Auch dann, wenn der vorgeworfene Rotlichtverstoß auf die Beobachtungen von Polizeibeamten zurückzuführen ist, lohnt sich ein genauer Blick in die amtliche Ermittlungsakte.
In einem Bußgeldverfahren muss Ihnen nachgewiesen werden, dass Sie zum Tatzeitpunkt tatsächlich der Führer des Fahrzeugs waren. Nicht immer ist dieser Nachweis zweifelsfrei möglich, zum Beispiel, wenn die Qualität des Lichtbildes mangelhaft ist. Die Identität des Fahrers kann folglich einen ganz wesentlichen Ansatzpunkt für die Verteidigungsstrategie bei einem Rotlichtverstoß darstellen.
Es gibt unzählige Beispiele, in denen ein Fahrverbot nach einem qualifizierten Rotlichtverstoß verhängt wurde, dessen Anordnung aber nicht erforderlich war. Es gibt einige triftige Argumente, die gegen ein Fahrverbot sprechen. Dazu gehören beispielsweise besondere berufliche Härte oder das Fehlen einer Gefährdung. Auch Augenblickversagen kann in manchen Fällen ins Feld geführt werden.
Ein Absehen vom Fahrverbot wird im Regelfall durch die Zahlung eines höheren Bußgelds kompensiert.
Bei Rot über die Ampel gefahren? Rufen Sie uns an: 04141-8029880