Anzeige im Verkehrsrecht? Wir sind Ihre erfahrenen Strafverteidiger.
Verkehrsstrafrecht
Verkehrsstrafrecht
Sie werden der Begehung einer Straftat beschuldigt? Sie haben einen Beschuldigtenfragebogen erhalten? Die Polizei lädt Sie zur Befragung als Beschuldigter vor?
Machen Sie keine Angaben gegenüber der Polizei oder der Staatsanwaltschaft. Wenden Sie sich sofort an Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Verkehrskontrolle, Unfall, Anzeige? Wir verteidigen Sie im Verkehrsstrafrecht.
Das verkehrsrechtliche Strafverfahren wird normalerweise im Nachgang einer Verkehrskontrolle oder in der Folge eines Verkehrsunfalls eingeleitet. In manchen Fällen wurde auch eine gezielte Strafanzeige gegen den Beschuldigten erstattet, zum Beispiel bei Nötigung im Straßenverkehr.
Im Verkehrsstrafrecht drohen Fahrern empfindliche Strafen mit zum Teil erheblichen Auswirkungen auf ihre Fahrerlaubnis. Das kann für den einen oder anderen Betroffenen dramatische Folgen haben, wenn beispielsweise wegen eines Fahrverbots oder der Entziehung der Fahrerlaubnis der Arbeitsplatz in Gefahr gerät oder gar eine im Bundeszentralregister einzutragende Strafe droht.
Generell gilt:
Je früher Sie einen erfahrenen Anwalt hinzuziehen, desto besser stehen Ihre Chancen für eine erfolgreiche Verteidigung.
Die Kanzlei des Stader Rechtsanwalts Dennis Hüsing ist auf Verkehrsrecht spezialisiert und verfügt über jahrelange Erfahrung im Bereich des Verkehrsstrafrechts.
Schweigen Sie zu allen Tatvorwürfen und ziehen Sie Ihren kompetenten Verkehrsrechtsanwalt hinzu. Gemeinsam legen wir Ihre Verteidigungsstrategie fest.
Die häufigsten Verkehrsstraftaten
Im Verkehrsstrafrecht trägt das Verkehrsdelikt Fahrerflucht die etwas sperrige Bezeichnung „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“.
Wer sich als Beteiligter eines Verkehrsunfalls vom Unfallort entfernt, ohne den anderen Unfallbeteiligten seine Personalien zu hinterlassen, macht sich strafbar. Dies kann eben auch für Fußgänger oder Radfahrer gelten.
Viele Verkehrsteilnehmer unterschätzen die möglichen Konsequenzen einer Verkehrsunfallflucht. Sie kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren und insbesondere mit einem Fahrverbot oder einer Entziehung der Fahrerlaubnis bestraft werden.
Auch hat eine derartige Verurteilung weitreichende Konsequenzen: Sie kann zum Verlust der Ansprüche aus der Kaskoversicherung und der Deckung durch den Haftpflichtversicherer führen.
Wer betrunken oder unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug führt oder im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos handelt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder einer Sache von bedeutendem Wert gefährdet, macht sich der Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig. Verkehrswidrig und rücksichtslos handelt beispielsweise, wer die Vorfahrt missachtet, falsch überholt, zu schnell an unübersichtlichen Stellen oder entgegen der Fahrtrichtung fährt. Wird dabei Leib oder Leben eines Menschen oder eine Sache von bedeutendem Wert gefährdet, ist der Tatbestand der Gefährdung erfüllt.
Kommt es tatsächlich zu einer Schädigung eines Menschen oder eines Gegenstandes von bedeutendem Wert, kann sich dies strafverschärfend auswirken.