Bei Problemen mit Ihrem Versicherer stehen wir Ihnen kompetent zur Seite.

Versicherungsrecht

Ärger mit Ihrem Versicherer?

Bei Problemen mit Ihrem Versicherer stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Ob der Versicherer nicht zahlen will, nicht in der von Ihnen erwarteten Höhe zahlt oder sonstige Probleme enstehen.
Herr Gunnar Stark mit kurzen Haaren, Bart und Brille, trägt einen dunklen Anzug, ein weißes Hemd und eine hellgraue Krawatte, lächelt in die Kamera.

Leistungsfall abgelehnt? Ihr Recht gegen die eigene Versicherung.

Nicht nur beim Versicherer eines Unfallgegners, sondern auch bei Forderungen gegenüber dem eigenen Versicherer kommt es immer wieder zu Problemen.

Insbesondere in Leistungsfällen entsteht die Schwierigkeit, dass der Versicherer behauptet, nicht oder nicht vollständig zahlen zu müssen.

Nun sitzt der Versicherungsnehmer vor seinen Unterlagen und soll selber herausbekommen, ob seine Versicherung diesen Fall umfasst oder diese Schadenposition in der richtigen Höhe erstattet wurde.

Auch hier hilft Ihnen der Fachanwalt für Versicherungsrecht. Wir benötigen Ihren Vertrag mit Police und Bedingungen und eine Schilderung des Problems.

Versicherungsrecht: Versicherungsarten und Probleme

Die Rechtsschutzversicherung sichert den Versicherungsnehmer und die versicherten Personen für den Fall eines Rechtsstreits ab. Sie übernimmt die Kosten des Prozesses, aber auch bereits in der außergerichtlichen Bearbeitung die Kosten des Anwalts und mögliche Verfahrenskosten.

Der Rechtsschutzversicherer unterstützt Sie finanziell bei der Durchsetzung von Ansprüchen oder bei Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren.

Doch auch hier kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten: Ist der konkrete Fall versichert, war die Versicherung zum richtigen Zeitpunkt abgeschlossen oder in welcher Höhe muss die Leistung erbracht werden.

Die Fahrzeugversicherung, auch Kaskoversicherung genannt, tritt für Schäden an Ihrem Auto ein. Hierbei ist es unerheblich, ob diese Schäden von Ihnen oder einer anderen Person verursacht wurden.

Ob und in welchem Umfang Ihr Versicherer die Schäden übernimmt, hängt stark von Ihrem Vertrag ab. Haben Sie eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen? Haben Sie eine Werkstattbindung gewählt?

Darüber hinaus stellen sich häufig Fragen, welche Positionen tatsächlich vom Kaskoversicherer zu übernehmen sind.

Auch wenn Sie den Fahrzeugschaden nicht oder nicht alleine verursacht haben, kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, die Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Diese Fälle treten zum Beispiel bei Unfällen mit Teilschuld auf. Wir können Ihnen helfen, Ihre Ansprüche nach Quotenvorrecht geltend zu machen. Im Zusammenspiel mit den Leistungen des Schädigers und Ihres Kaskoversicherers können Sie so auch bei einem Mitverschulden häufig fast schadlos gestellt werden und nicht selten bekommen Sie Ihren Höherstufungsschaden auch noch (zumindest anteilig) erstattet.

Wenn Sie selbst der Verursacher eines fremden Schadens sind, insbesondere in Verbindung mit einem Verkehrsunfall, so gibt es verschiedene Gründe, aus denen sich Ihr Versicherer den Schaden oder Teile des Schadens von Ihnen zurückholen möchte und darf.

Wer vor Eintritt des Versicherungsfalls gegen eine Obliegenheit aus dem Versicherungsvertrag verstößt (z.B. betrunken fahren, falsche Angaben etc.) kann vom eigenen Haftpflichtversicherer herangezogen werden. Gleiches gilt bei Verstößen nach dem Eintritt des Versicherungsfalls (z.B. unvollständige Angaben oder „Unfallflucht“).

Wenn Sie in dieser Hinsicht Post von Ihrem eigenen Versicherer erhalten, hilft nur der Weg zum Fachanwalt für Versicherungsrecht. Dieser kann Sie über die tatsächlichen Konsequenzen beraten und über das weitere Vorgehen aufklären.

Neben der gesetzlichen Unfallversicherung, wie z.B. der Absicherung über Berufsgenossenschaften verfügen viele Menschen über eine private Unfallversicherung.

Oft ist dies dem Verletzten selbst gar nicht bekannt, weil diese Versicherung über einen Dritten, einen Verein oder Verband abgeschlossen wurde.

Verfügen Sie über eine solche Versicherung und hatten einen Unfall, so gibt es auch hier viele Punkte zu beachten.
In den Verträgen sind in der Regel Fristen festgeschrieben, innerhalb derer eine Invalidität auftreten, attestiert und angezeigt werden muss.

Außerdem sind häufig bestimmte Sätze für bestimmte Einschränkungen angesetzt, sogenannte Gliedertaxen.

Hier kann eine anwaltliche Überprüfung dafür sorgen, dass Sie Ihre Rechte voll und ganz ausschöpfen können und so die Leistungen erhalten, auf die Sie Anspruch haben.

Auch bei Problemen des Sachversicherungsrechts können wir Ihnen weiterhelfen.

Bei einer Sachversicherung werden immer eine oder mehrere Sachen gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust etc. versichert. Ein bekanntes Beispiel ist die Hausratversicherung, die Gebäudeversicherung, die Kaskoversicherung, die Feuerversicherung und die Transportversicherung.

Der Bereich der Personenversicherung umfasst alle Fragen rund um Berufsunfähigkeitsversicherungen, Lebensversicherungen, private Krankentagegeld- sowie Krankenzusatzversicherungen und Unfallversicherungen. Auch hier gibt es vieles zu beachten! So sind in den Verträgen in der Regel Fristen festgeschrieben, innerhalb derer die Einschränkungen angezeigt werden müssen, innerhalb derer z.B. eine Invalidität auftreten muss. Außerdem sind häufig bestimmte Sätze für bestimmte Einschränkungen angesetzt, sogenannte Gliedertaxen. Hier kann eine anwaltliche Überprüfung dafür sorgen, dass Sie Ihre Rechte voll und ganz ausschöpfen können und so die Leistungen erhalten, auf die Sie Anspruch haben.

Für den Fall, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr oder nicht mehr vollständig ausüben können, gibt es sogenannte Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Diese werden als eigenständige Versicherungen angeboten oder als Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen zu einer Lebensversicherung.

Es soll die eigene Arbeitskraft der versicherten Person abgesichert werden.

Leider kommt es auch hier häufig zu Fällen, in denen der Versicherer nicht leistet. Es gilt sehr genau zu prüfen, was vom Versicherungsschutz erfasst ist, ob der Versicherer Sie auf eine andere Tätigkeit verweisen darf oder schlicht zahlen muss.

Bei all diesen Problemen unterstützen wir Sie gern.

Die Rechtsschutzversicherung sichert den Versicherungsnehmer und die versicherten Personen für den Fall eines Rechtsstreits ab. Sie übernimmt die Kosten des Prozesses, aber auch bereits in der außergerichtlichen Bearbeitung die Kosten des Anwalts und mögliche Verfahrenskosten.

Der Rechtsschutzversicherer unterstützt Sie finanziell bei der Durchsetzung von Ansprüchen oder bei Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren.

Doch auch hier kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten: Ist der konkrete Fall versichert, war die Versicherung zum richtigen Zeitpunkt abgeschlossen oder in welcher Höhe muss die Leistung erbracht werden.

Die Fahrzeugversicherung, auch Kaskoversicherung genannt, tritt für Schäden an Ihrem Auto ein. Hierbei ist es unerheblich, ob diese Schäden von Ihnen oder einer anderen Person verursacht wurden.

Ob und in welchem Umfang Ihr Versicherer die Schäden übernimmt, hängt stark von Ihrem Vertrag ab. Haben Sie eine Teilkaskoversicherung oder eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen? Haben Sie eine Werkstattbindung gewählt?

Darüber hinaus stellen sich häufig Fragen, welche Positionen tatsächlich vom Kaskoversicherer zu übernehmen sind.

Auch wenn Sie den Fahrzeugschaden nicht oder nicht alleine verursacht haben, kann es wirtschaftlich sinnvoll sein, die Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Diese Fälle treten zum Beispiel bei Unfällen mit Teilschuld auf. Wir können Ihnen helfen, Ihre Ansprüche nach Quotenvorrecht geltend zu machen. Im Zusammenspiel mit den Leistungen des Schädigers und Ihres Kaskoversicherers können Sie so auch bei einem Mitverschulden häufig fast schadlos gestellt werden und nicht selten bekommen Sie Ihren Höherstufungsschaden auch noch (zumindest anteilig) erstattet.

Wenn Sie selbst der Verursacher eines fremden Schadens sind, insbesondere in Verbindung mit einem Verkehrsunfall, so gibt es verschiedene Gründe, aus denen sich Ihr Versicherer den Schaden oder Teile des Schadens von Ihnen zurückholen möchte und darf.

Wer vor Eintritt des Versicherungsfalls gegen eine Obliegenheit aus dem Versicherungsvertrag verstößt (z.B. betrunken fahren, falsche Angaben etc.) kann vom eigenen Haftpflichtversicherer herangezogen werden. Gleiches gilt bei Verstößen nach dem Eintritt des Versicherungsfalls (z.B. unvollständige Angaben oder "Unfallflucht").

Wenn Sie in dieser Hinsicht Post von Ihrem eigenen Versicherer erhalten, hilft nur der Weg zum Fachanwalt für Versicherungsrecht. Dieser kann Sie über die tatsächlichen Konsequenzen beraten und über das weitere Vorgehen aufklären.

Neben der gesetzlichen Unfallversicherung, wie z.B. der Absicherung über Berufsgenossenschaften verfügen viele Menschen über eine private Unfallversicherung.

Oft ist dies dem Verletzten selbst gar nicht bekannt, weil diese Versicherung über einen Dritten, einen Verein oder Verband abgeschlossen wurde.

Verfügen Sie über eine solche Versicherung und hatten einen Unfall, so gibt es auch hier viele Punkte zu beachten.
In den Verträgen sind in der Regel Fristen festgeschrieben, innerhalb derer eine Invalidität auftreten, attestiert und angezeigt werden muss.

Außerdem sind häufig bestimmte Sätze für bestimmte Einschränkungen angesetzt, sogenannte Gliedertaxen.

Hier kann eine anwaltliche Überprüfung dafür sorgen, dass Sie Ihre Rechte voll und ganz ausschöpfen können und so die Leistungen erhalten, auf die Sie Anspruch haben.

Auch bei Problemen des Sachversicherungsrechts können wir Ihnen weiterhelfen.

Bei einer Sachversicherung werden immer eine oder mehrere Sachen gegen Zerstörung, Beschädigung, Verlust etc. versichert. Ein bekanntes Beispiel ist die Hausratversicherung, die Gebäudeversicherung, die Kaskoversicherung, die Feuerversicherung und die Transportversicherung.

Der Bereich der Personenversicherung umfasst alle Fragen rund um Berufsunfähigkeitsversicherungen, Lebensversicherungen, private Krankentagegeld- sowie Krankenzusatzversicherungen und Unfallversicherungen.

Auch hier gibt es vieles zu beachten!
So sind in den Verträgen in der Regel Fristen festgeschrieben, innerhalb derer die Einschränkungen angezeigt werden müssen, innerhalb derer z.B. eine Invalidität auftreten muss.

Außerdem sind häufig bestimmte Sätze für bestimmte Einschränkungen angesetzt, sogenannte Gliedertaxen. Hier kann eine anwaltliche Überprüfung dafür sorgen, dass Sie Ihre Rechte voll und ganz ausschöpfen können und so die Leistungen erhalten, auf die Sie Anspruch haben.

Für den Fall, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr oder nicht mehr vollständig ausüben können, gibt es sogenannte Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Diese werden als eigenständige Versicherungen angeboten oder als Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen zu einer Lebensversicherung.

Es soll die eigene Arbeitskraft der versicherten Person abgesichert werden.

Leider kommt es auch hier häufig zu Fällen, in denen der Versicherer nicht leistet. Es gilt sehr genau zu prüfen, was vom Versicherungsschutz erfasst ist, ob der Versicherer Sie auf eine andere Tätigkeit verweisen darf oder schlicht zahlen muss.

Bei all diesen Problemen unterstützen wir Sie gern.