Amtsgericht Oranienburg entscheidet nach Zeugenaussage
Wenn die Ladung eines Lkw nicht ausreichend gesichert ist, haftet die Beklagte, in diesem Fall eine Spezialversicherung, zu 100 Prozent. So urteilte das Amtsgericht Oranienburg (20C 120/25) am 25. Februar 2026. Unsere Mandantin bekommt somit die Reparatur- sowie die Rechtsanwaltskosten in voller Höhe erstattet. Die Reparaturkosten müssen dabei komplett übernommen werden, obwohl es einen Prüfbericht gab.
Grund für den Rechtsstreit war ein Unfall in der Nähe einer Autobahnabfahrt. So verlor ein Lkw Teile vom Anhänger, die Schäden am Fahrzeug unserer Mandantin verursachten.
Der Fahrer des beschädigten Fahrzeugs trat als Zeuge auf und schilderte detailgetreu, woran er sich erinnerte. Dies reichte dem Gericht, um sein Urteil zu fällen. Ein von der Gegenseite eingebrachtes Fahrtenbuch konnte nicht als Gegenbeweis dienen, da die genaue Zeit des Unfalls auch nach der Zeugenaussage unklar blieb.
Neben den genannten Kostenerstattungen sprach das Amtsgericht unserer Mandantin zudem eine Pauschale für die Verbringungskosten zu. Dabei durfte auch bei einer Abrechnung nach Gutachten kein Abzug vorgenommen werden.



