Strengere Regeln, Verbote und Digitalisierung

Zum 01. Juli 2026 gibt es neue Regeln im Straßenverkehr. Diese betreffen Punktehandel, Verjährungsfristen, Digitalisierungsprozesse und neue Technik.

Verlängerung der Verfolgungsverjährung:

Ab sofort gelten nicht mehr drei Monate, sondern sechs Monate, bis zu denen ein Bußgeldbescheid eingegangen sein muss. Hintergrund dieser Verlängerung der Fristen ist eine Initiative der Bundesländer. Ihre Behörden kamen nicht mehr hinterher, so dass Rotlichtverstöße oder Geschwindigkeitsüberschreitungen oft nicht geahndet wurden, weil das Verfahren nicht fristgerecht bearbeitet wurde. Nun bekommen die Behörden hierfür mehr Zeit.

Verbot des Punktehandels:

Hier wurde der neue § 4c eingeführt: Der Handel mit Punkten in Flensburg ist verboten. Wer wissentlich falsche Angaben macht oder einen Verstoß auf sich nimmt, um andere zu schützen, dem droht ein Bußgeld. Auch der kommerzielle Handel mit Punkten wird verboten und kann mit bis zu 30.000 Euro Strafe geahndet werden.

Digitale Parkraumkontrolle:

Neu ist auch der § 63g StVG. Hierdurch wurde eine Rechtsgrundlage für sogenannte Scan-Cars geschaffen. Mit ihrer Hilfe können auf Parkflächen Kennzeichen gescannt werden, um zu ermitteln, ob die passende Parkgebühr entrichtet wurde. Personen und nicht kontrollierte Kennzeichen müssen unkenntlich gemacht werden. Erfasste Kennzeichen, bei denen kein Verstoß festgestellt wurde, müssen gelöscht werden.

Digitaler Führerschein:

Die weitreichendste strukturelle Änderung betrifft die Einführung des digitalen Führerscheins.
§ 2d StVG schafft hierfür die Grundlage, damit Inhaber*innen eines Kartenführerscheins die Erstellung einer digitalen Fahrerlaubnis beim Kraftfahrtbundesamt beantragen können. Noch gibt es allerdings die technischen Voraussetzungen nicht, diese müssen nun schrittweise umgesetzt werden.

Wichtige Änderungen im Straßenverkehrsgesetz (StVG)