Sommerzeit ist Ferienzeit! Doch auch im Urlaub können Unfälle passieren. Bei der Schadensregulierung kommt es drauf an, ich welchem EU-Land der Unfall sich ereignet hat. Denn im Ausland gilt generell das Schadensrecht des jeweiligen Landes – es sei denn, es sind zwei deutsche Unfallbeteiligte.
In unserem Nachbarland Dänemark gibt es folgende Besonderheiten:
- Reparaturkosten werden nur gegen eine quittierte Rechnung übernommen, und der gegnerische Versicherer sollte das Gutachten schreiben.
- Bei einem Totalschaden wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts entsprechend der Schätzung der dänischen Versicherung bzw. des Sachverständigen erstattet.
- Eine Wertminderung wird nach dänischem Recht nur gezahlt, wenn das Fahrzeug maximal zwei Jahre alt ist und ein sehr schwerer Schaden vorliegt.
- Abschleppkosten werden bis zur nächsten Vertragswerkstatt übernommen, soweit dies durch eine Rechnung belegt werden kann.
- Ein Mietwagen wird nur dann bezahlt, wenn er beruflich dringend erforderlich ist – der reine Arbeitsweg zählt dabei nicht.
- Schmerzensgeld gibt es nur dann, wenn ein ärztliches Gutachten bescheinigt, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
- Einige Kosten wie der Nutzungsausfall oder unfallbedingte Nebenkosten werden gar nicht erstattet. Auch Rechtsanwaltskosten werden nicht übernommen. Deshalb lohnt sich umso mehr eine eigene Rechtsschutzversicherung. Sie springt bei der Kostenübernahme ein.
Und wir helfen gerne, übernehmen die Korrespondenz und bleiben bei den oft langen Bearbeitungszeiten am Ball – kontaktieren Sie uns.



