Andere Länder, anderes Schadensrecht

Endlich Urlaub! Doch auch hier können Unfälle passieren.

Bei der Schadensregulierung kommt es drauf an, ich welchem EU-Land der Unfall sich ereignet hat. Denn im Ausland gilt generell das Schadensrecht des jeweiligen Landes – es sei denn es sind zwei deutsche Unfallbeteiligte.

In unserem Nachbarland den Niederlanden gibt es folgende Besonderheiten:

  • Reparaturkosten werden gegen eine quittierte Rechnung übernommen, doch auch Gutachten und Kostenvoranschläge für kleinere Schäden werden anerkannt.

  • Kosten für einen Mietwagen werden nur zu 25% übernommen, wenn er beruflich erforderlich ist.

  • Eine Wertminderung gibt es nur bei von Gutachtern bescheinigten schweren Schäden.

  • Einige Kosten wie der Nutzungsausfall oder Nebenkosten werden gar nicht erstattet.

  • Auch Rechtsanwaltskosten werden nicht immer übernommen. Deshalb lohnt sich umso mehr eine eigene Rechtsschutzversicherung. Sie springt bei der Kostenübernahme ein.


Und wir helfen gerne, übernehmen die Korrespondenz und bleiben bei den oft langen Bearbeitungszeiten am Ball – kontaktieren Sie uns.

Teil II der Serie - Die Niederlande