Sonne und Idylle im Italien-Urlaub! Doch auch hier können Unfälle passieren. Bei der Schadensregulierung kommt es drauf an, ich welchem EU-Land der Unfall sich ereignet hat. Denn im Ausland gilt generell das Schadensrecht des jeweiligen Landes – es sei denn es sind zwei deutsche Unfallbeteiligte.
In Italien gibt es folgende Besonderheiten:
- Reparaturkosten werden gegen eine quittierte Rechnung übernommen. Doch bei Gutachten oder Kostenvoranschlägen wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet.
- Die Kosten für einen Mietwagen werden nur erstattet, wenn er beruflich erforderlich ist. Selbst dann gibt es oft Abzüge.
- Eine Wertminderung gibt es nur bei sehr schweren Schäden an Fahrzeugen, die höchstens ein Jahr zugelassen sind.
- Schmerzensgeld gibt es nur bei körperlichen Verletzungen.
- Nutzungsausfall oder Verdienstausfall werden oftmals erstattet.
- Rechtsanwaltskosten werden aber nur teilweise übernommen. Deshalb lohnt sich umso mehr eine eigene Rechtsschutzversicherung. Sie springt bei der Kostenübernahme ein.
Und wir helfen gerne, übernehmen die Korrespondenz und bleiben bei den oft langen Bearbeitungszeiten am Ball – kontaktieren Sie uns.




